Geimpf­te: Kei­ne Coro­na-Test oder Qua­ran­tä­ne mehr vonnöten

Polizeiabsperrung - Absperrband Foto: Sicht auf ein Absperrband der Polizei, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Per­so­nen, die gegen Coro­na geimpft sind, müs­sen künf­tig nicht mehr zum Coro­na-Test oder in Quarantäne.

Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um habe am Mon­tag ein ent­spre­chen­den Brief an die Staats­kanz­lei­en der Län­der ver­schickt, schreibt die „Bild”. Bund, Län­der und Kom­mu­nen soll­ten dem­nach ihre Ver­ord­nun­gen und Erlas­se ent­spre­chend ändern. Gel­ten soll dies Test- und Qua­ran­tä­ne­frei­heit für alle Per­so­nen, die voll­stän­dig geimpft sind und bei denen die letz­te Imp­fung nach­weis­lich mehr als 14 Tage her ist. Vor­aus­set­zung ist, dass es sich um in der EU zuge­las­se­ne Impf­stof­fe han­delt. Das sind der­zeit die von Biontech, Moder­na, Astra­ze­ne­ca und Johnson&Johnson.

Test- und Qua­ran­tä­ne-Frei­heit für Geimpf­te gel­te bei allen Ein­rei­sen aus dem Aus­land. Aus­nah­me sind Ein­rei­sen aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten. Der Bund emp­fiehlt den Län­dern zudem, die Qua­ran­tä­ne-Pflicht für geimpf­te Kon­takt­per­so­nen von Infi­zier­ten auf­zu­he­ben. Zudem sol­len die Län­der und Kom­mu­nen regeln, das sie bis­her nur Getes­te­ten vor­be­hal­te­ne Locke­run­gen im öffent­li­chen Leben (zum Bei­spiel Ein­kau­fen, Außen­gas­tro­no­mie) auch für Geimpf­te ohne Test öff­nen. Die Test­pflicht für bestimm­te Berufs­grup­pen kön­nen Län­der und Kom­mu­nen für Geimpf­te eben­falls auf­he­ben. Laut „Bild” wer­de der Bund sei­ne Rege­lun­gen anpas­sen und bit­tet die Län­der, dies bei sich und in den Kom­mu­nen eben­falls zuguns­ten der voll­stän­dig Geimpf­ten eben­falls zu tun.

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