BGH: Gene­ral­bun­des­an­walt bean­tragt Haft­be­fehl gegen Täter von Halle

Ger Generalbundesanwalt beim Gerichtshof - Staatsanwaltschaft - Gebäude - Mauer - Schild - Karlsruhe Foto: Schild vom Generalbundesanwalt (Karlsruhe), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­an­walt­schaft hat beim Ermitt­lungs­rich­ter des Bun­des­ge­richts­hofs Antrag auf Erlass eines Haft­be­fehls gegen den deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen Ste­phan B. wegen des Ver­dachts des zwei­fa­chen Mor­des und des ver­such­ten Mor­des in meh­re­ren Fäl­len sowie wei­te­rer Straf­ta­ten gestellt.

Das teil­te der Gene­ral­bun­des­an­walt (GBA) beim Bun­des­ge­richts­hof am Don­ners­tag mit. Der Beschul­dig­te sei am Mitt­woch vor­läu­fig fest­ge­nom­men worden.

Dem Beschul­dig­ten wer­de im Wesent­li­chen vor­ge­wor­fen, „aus sei­ner rechts­extre­mis­ti­schen und anti­se­mi­ti­schen Gesin­nung her­aus einen Mord­an­schlag auf Mit­bür­ger jüdi­schen Glau­bens” geplant zu haben, hieß es zur Begrün­dung. Zu die­sem Zweck habe er er sich mit ins­ge­samt „vier Schuss­waf­fen, dar­un­ter zumin­dest eine voll­au­to­ma­ti­sche Schuss­waf­fe, und meh­re­ren Spreng­sät­zen” bewaff­net und sei am 9. Okto­ber 2019 mit einem Miet­fahr­zeug zur Syn­ago­ge in der Hum­boldt­stra­ße in Hal­le (Saa­le) gefah­ren. Ste­phan B. habe sich zu dem Got­tes­haus Zutritt ver­schaf­fen und „mög­lichst vie­le Per­so­nen jüdi­schen Glau­bens töten” wol­len. Zu die­sem Zeit­punkt hät­ten sich in der Syn­ago­ge „anläss­lich der Fei­er­lich­kei­ten des höchs­ten jüdi­schen Fei­er­tags Jom Kip­pur 51 Gläu­bi­ge” auf­ge­hal­ten, teil­te die Bun­des­an­walt­schaft wei­ter mit.

„Da der Beschul­dig­te die Ein­gangs­tü­re ver­schlos­sen vor­fand, woll­te er ein Dop­pel-Flü­gel-Tor zu einer Zufahrt des Anwe­sens auf­spren­gen. Der gezün­de­te Spreng­satz ver­fehl­te aller­dings die von ihm erhoff­te Wir­kung. Unmit­tel­bar danach rich­te­te er die voll­au­to­ma­ti­sche Schuss­waf­fe auf eine zufäl­lig vor­bei­kom­men­de Pas­san­tin und gab einen Feu­er­stoß mit vier Schüs­sen in deren Rücken ab”, hieß es. Die Frau hät­te ihn zuvor auf sein Ver­hal­ten ange­spro­chen. „Nach­dem er erkannt hat­te, dass sein Spreng­ver­such geschei­tert war, lief er auf das leb­los am Boden lie­gen­de Opfer zu und gab einen wei­te­ren Feu­er­stoß auf sie ab. Die 40 Jäh­ri­ge erlag noch vor Ort ihren Verletzungen.

Danach woll­te er sich durch einen Hin­ter­hof Zutritt zu dem Anwe­sen der jüdi­schen Gemein­de ver­schaf­fen”, hieß es wei­ter. Auch dies sei dem Beschul­dig­ten nicht gelun­gen. Wie­der auf der Stra­ße sei er nun­mehr von einem Fah­rer eines Klein­lie­fer­wa­gens ange­spro­chen wor­den. „Auch auf die­sen rich­te­te er dar­auf­hin die voll­au­to­ma­ti­sche Waf­fe, konn­te jedoch wie­der­holt kei­nen Schuss abge­ge­ben, da die Waf­fe eine Lade­hem­mung hat­te. Im Anschluss ver­such­te er wie­der­um erfolg­los ein letz­tes Mal, sich Zutritt zu der Syn­ago­ge zu ver­schaf­fen, indem er drei Schüs­se auf die Ein­gangs­tü­re abgab und gegen den Tür­griff trat”, teil­te der Gene­ral­bun­des­an­walt wei­ter mit.

Dann sei Ste­phan B. er zu dem Fahr­zeug zurück­ge­kehrt, habe die­sem „vier Spreng­sät­ze” ent­nom­men, habe sie ange­zün­det und sie über die Mau­er des Anwe­sens der jüdi­schen Gemein­de gewor­fen. „Frus­triert über die­sen wei­te­ren Miss­erfolg fass­te der Beschul­dig­te den Ent­schluss, den Ort des Gesche­hens zu ver­las­sen und Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund zu töten. Nach einer kur­zen Fahrt durch die Stadt hielt er vor einem Döner-Imbiss, stieg aus und schoss auf eine im Tür­rah­men des Lokals ste­hen­de männ­li­che Per­son. Der Mann flüch­te­te, vom Beschul­dig­ten ver­folgt, in das Lokal. Dort hiel­ten sich zu die­sem Zeit­punkt zwei wei­te­re Per­so­nen auf, die beim Anblick des bewaff­ne­ten Beschul­dig­ten eben­falls zu flüch­ten ver­such­ten. Der Beschul­dig­te woll­te auch auf die­se Per­so­nen schie­ßen, was ihm auf­grund einer erneu­ten Lade­hem­mung miss­lang”, teil­te die Bun­des­an­walt­schaft wei­ter mit. Die­se Gele­gen­heit habe eine der Per­so­nen zur Flucht aus dem Geschäfts­raum genutzt. Der Mann, der zuvor im Tür­rah­men gestan­den hät­te und auf den der Beschul­dig­te den ers­ten Schuss abge­ge­ben hät­te, sei zusam­men­ge­kau­ert in der Nische auf Geträn­ke­käs­ten lie­gen geblie­ben. „Der Beschul­dig­te ließ die voll­au­to­ma­ti­sche Waf­fe fal­len, ergriff nun­mehr eine ande­re Schuss­waf­fe und feu­er­te erneut auf ihn. Danach ver­ließ er das Laden­lo­kal, ent­nahm dem Fahr­zeug eine ande­re Waf­fe und gab auf einen wei­te­ren Pas­san­ten einen Schuss ab, der die­sen jedoch ver­fehl­te. Nach kur­zer Zeit kehr­te er zum Döner-Imbiss zurück. Auf dem Weg dort­hin gab er auf zwei zufäl­lig vor­bei­kom­men­de Hand­wer­ker zwei Schüs­se ab, die ohne Fol­gen blie­ben. Anschlie­ßend betrat er den Döner-Imbiss, such­te ziel­stre­big die bereits ver­letz­te und immer noch in der Nische hin­ter den Kühl­schrän­ken lie­gen­de Per­son und töte­te die­se mit meh­re­ren Schüs­sen. Danach flüch­te­te er in sei­nem Miet­fahr­zeug vom Ort des Gesche­hens”, hieß es.

Als der Beschul­dig­te nach weni­gen Metern erkannt habe, dass ein Poli­zei­fahr­zeug die Wei­ter­fahrt ver­sperr­te, sei er aus­ge­stie­gen und habe sofort das Feu­er auf die Poli­zei­be­am­ten eröff­net. „Bei dem anschlie­ßen­den Schuss­wech­sel wur­de der Beschul­dig­te am Hals getrof­fen. Sodann setz­te er sei­ne Flucht fort. In Lands­berg-Wie­ders­dorf ver­such­te er, sich in den Besitz eines Pkws zu brin­gen. Dabei ver­letz­te er zwei Pas­san­ten durch meh­re­re Schüs­se. Schließ­lich bemäch­tig­te er sich eines Taxis und fuhr über die Bun­des­au­to­bah­nen 14 und 9 sowie die Bun­des­stra­ße 91 in süd­li­che Rich­tung. Nach­dem es mit dem Taxi zu einem Unfall ohne Fremd­ein­wir­kung gekom­men war, konn­te der Beschul­dig­te durch Poli­zei­be­am­te schließ­lich fest­ge­nom­men werden.

Wie von Anfang an geplant, film­te der Beschul­dig­te das voll­stän­di­ge Tat­ge­sche­hen mit einer Kame­ra und ver­brei­te­te die Auf­nah­men im Wege eines Live-Streams im Inter­net”, hieß es wei­ter. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen wür­den sich ins­be­son­de­re auch mit der Fra­ge befas­sen, „ob Per­so­nen in die Vor­be­rei­tung oder Durch­füh­rung des Anschlags ein­ge­bun­den waren oder im Vor­feld Kennt­nis hier­von hat­ten”. Bis­lang fehl­ten „zurei­chen­de tat­säch­li­che Anhalts­punk­te dafür, dass der Beschul­dig­te an eine rechts­ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung ange­bun­den war oder ein sons­ti­ger Zusam­men­hang mit einer sol­chen Ver­ei­ni­gung besteht”, teil­te der Gene­ral­bun­des­an­walt wei­ter mit. Zudem sei noch unklar, „ob der Beschul­dig­te die von ihm mit­ge­führ­ten Waf­fen und Spreng­sät­ze selbst her­ge­stellt oder sich auf ande­re Wei­se ver­schafft” habe. Die kri­mi­nal­tech­ni­sche Unter­su­chung die­ser Gegen­stän­de sei noch nicht abge­schlos­sen, hieß es. Der Beschul­dig­te wer­de im Lau­fe des Don­ners­tag­abends dem Ermitt­lungs­rich­ter des Bun­des­ge­richts­hofs vor­ge­führt, der über die Anord­nung von Unter­su­chungs­haft ent­schei­den wer­de, hieß es weiter.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.