Gesund­heit: Blut­test auf Down­syn­drom soll Kas­sen­leis­tung werden

Ärztekammer - Vogel-Aufkleber - Glas - Fensterscheiben - Gebäude Foto: Sicht auf eine Ärztekammer, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der umstrit­te­ne Blut­test auf das Down­syn­drom soll laut eines Medi­en­be­richts künf­tig von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bezahlt werden.

Dar­auf habe sich der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) von Ärz­ten, Kli­ni­ken und Kas­sen geei­nigt, berich­tet der „Spie­gel” in sei­ner aktu­el­len Aus­ga­be unter Beru­fung auf Anga­ben aus dem Umfeld des Gre­mi­ums. Die Kos­ten soll­ten aller­dings nur bei „beson­de­ren Risi­ken oder zur Abklä­rung von Auf­fäl­lig­kei­ten” über­nom­men werden.

Ein flä­chen­de­cken­des Scree­ning sol­le es nicht geben. Offi­zi­ell sol­le die Ent­schei­dung auf einer Sit­zung am nächs­ten Don­ners­tag fal­len, berich­tet das Nach­rich­ten­ma­ga­zin wei­ter. Um ethi­schen Zwei­feln zu begeg­nen, müss­ten Ärz­te Schwan­ge­re künf­tig bes­ser auf­klä­ren, was ein posi­ti­ves Test­ergeb­nis bedeutet.

Die Eini­gung im G‑BA sehe vor, dass bei der Bera­tung in Zukunft immer auch ein Medi­zi­ner anwe­send sein soll, der Erfah­rung mit Tri­so­mie-Pati­en­ten hat, berich­tet der „Spie­gel”. Die Ärz­te soll­ten dabei auch Kon­tak­te zu Bera­tungs­stel­len und Selbst­hil­fe­grup­pen vermitteln.

Pati­en­ten­ver­tre­ter hät­ten sich nicht mit ihrer For­de­rung durch­set­zen kön­nen, den Test erst nach der zwölf­ten Schwan­ger­schafts­wo­che zu bezah­len, berich­tet das Nach­rich­ten­ma­ga­zin wei­ter. Dies hät­te mög­li­che Abtrei­bun­gen erschwert. Gen­tests auf das Down­syn­drom sind seit 2012 in Deutsch­land erhältlich.

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