Der GKV Spitzenverband hat per Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die erste Generation der Gesundheitskarte seit dem 01. Oktober 2017 nicht mehr verwendet werden können.
Zum 30. Juni 2017 hat die gematik die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der ersten Generation die Zulassung entzogen, da die Versichertenstammdaten nicht mehr protokolliert werden können bei der Online-Überprüfung.
Dementsprechend können Versichertenkarten der ersten Generation (G1) ab dem 01. Oktober nicht mehr von den Ärzten eingelesen werden. Wer bereits die neuere Version G1 plus oder sogar G2 besitzt, hat dieses Problem nicht.
Auf der Karte ist zwar die Generations-Nummer oben rechts vermerkt, jedoch gibt es bei dem Aufdruck keine Differenzierung zwischen G1 und G1 plus. Ist das bei einem der Fall, sollte zeitnah überprüfen gehen, ob man davon betroffen ist. Wer „G2” oben rechts stehen hat, muss hier nichts unternehmen.
Das kann man zum Beispiel ganz einfach und unkompliziert von daheim aus tun, wenn man einen Kartenleser besitzt. In meinem Fall habe ich den „Reiner SCT cyberJack RFID komfort” und benutze eine Software, die sowas auslesen kann. Das kann zum Beispiel das Programm „Chipcard master”, welches man auch bei uns im Downloadbereich vorfindet. [amazon box=„B004ING8R4”]
Ist beides vorhanden, kann einfach die Karte auslesen lassen und bekommt ganz unten angezeigt, welchen Kartentyp man besitzt. In meinem Fall ist das der „G1 plus”-Typ und weiß daher, dass ich nichts unternehmen muss.
Natürlich ist mir bewusst, dass nicht jeder einen Kartenleser besitzt – ist ja auch ziemlich teuer und speziell. Daher könnt ihr euch ja mal umhören, wer zufällig solch ein Gerät besitzt oder springt mal spontan bei (irgendeinem) Arzt oder bei der Krankenkasse vorbei, um die Karte fix auslesen zu lassen.
Ich persönlich denke nicht, dass die Chance sehr hoch liegt, dass man jetzt eine Karte der ersten Generation (G1) besitzt, aber vorsichtshalber sollte man es doch mal checken lassen. Wer lieber auf Risiko geht, muss jetzt auch nichts schlimmes befürchten.
Im Idealfall muss man nur nach dem Arztbesuch zur Krankenkasse und sich eine neue Karte ausstellen lassen, um diese dann beim Arzt einlesen zu lassen. Man darf für die Behandlung keine Privatrechnung dem Patienten ausstellen. Wer daher eh die Möglichkeit hat, sich zeitnah die Karte auslesen zu lassen für den Kartentyp, kann das ja mal machen.