Poli­tik: Betrof­fe­ne dür­fen in Frau­en­häu­sern nicht abge­wie­sen werden

Demo - Demonstration - Demonstrantin - Gewalt an Frauen - Schild - Häuser Foto: Demonstrantin gegen Gewalt an Frauen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Grü­nen-Bun­des­tags­frak­ti­on hat die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert, mehr Ver­ant­wor­tung für Betrof­fe­ne in Frau­en­häu­sern zu übernehmen.

„Nicht jedes Frau­en­haus kann für die spe­zi­fi­schen Bedar­fe jeder Betrof­fe­nen aus­ge­stat­tet sein, aber jede Frau, ob mit oder ohne Kin­der, braucht eine Anlauf­stel­le und das unab­hän­gig von ihrem recht­li­chen Sta­tus oder ihrer Wohn­si­tua­ti­on”, heißt es in einem Antrag, über den die „Welt” berich­tet. „Es kann nicht sein, dass Frau­en in Abhän­gig­keit ihres Wohn­or­tes gute oder weni­ger gute Unter­stüt­zung erhalten.”

Dar­um sei die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert, „jeder von Gewalt betrof­fe­nen Frau einen Rechts­an­spruch auf Geld­leis­tung für den Zweck des Auf­ent­halts in einem Frau­en­haus” ein­zu­räu­men. Zudem sei die Über­nah­me der ver­blei­ben­den Kos­ten mit den Bun­des­län­dern und den Kom­mu­nen zu regeln.

Grü­nen-Che­fin Anna­le­na Baer­bock sag­te der Zei­tung: „Gewalt gegen Frau­en im häus­li­chen Bereich ist kein per­sön­li­ches Pro­blem ein­zel­ner Frau­en. Wenn Frau­en von ihren Män­nern geschla­gen, getre­ten und miss­han­delt wer­den, geht das die gan­ze Gesell­schaft etwas an.” Daher ste­he der Bund in der Ver­ant­wor­tung, gemein­sam mit den Län­dern und Kom­mu­nen aus­rei­chend Schutz vor Gewalt zu gewähr­leis­ten. „Wir Grü­nen for­dern daher einen Rechts­an­spruch der betrof­fe­nen Frau­en auf Hil­fe und Unter­stüt­zung. Dies bedeu­tet, dass die Frau­en einen Rechts­an­spruch auf Leis­tun­gen wäh­rend des Auf­ent­halts erhal­ten sowie Ange­bo­te wie the­ra­peu­ti­sche Unter­stüt­zung in Anspruch neh­men kön­nen. Das heißt: Alle Betrof­fe­nen erhal­ten Schutz, nie­mand wird abge­wie­sen.” Bis­lang ist Betrof­fe­nen der Zugang zu Frau­en­häu­sern nicht ein­heit­lich gere­gelt. Immer wie­der müs­sen Schutz­su­chen­de abge­wie­sen wer­den, da es an bedarfs­ge­rech­ten oder bar­rie­re­frei­en Ange­bo­ten fehlt.

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