Gut­ach­ten: Vor­rats­da­ten­spei­che­rung wird ver­mut­lich gekippt

Frau - Becher - Apple - MacBook Pro - Laptop - Sitzbank Foto: Frau mit einem Laptop auf einer Sitzbank, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach einem Gut­ach­ten wer­den die deut­schen Vor­schrif­ten zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung ver­mut­lich gekippt.

Das berich­tet der „Spie­gel” in sei­ner neu­en Aus­ga­be. Das Gesetz ver­pflich­tet Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­fir­men, bestimm­te Daten über Kun­den für einen poten­zi­el­len Behör­den­zu­griff auf­zu­be­wah­ren. Die Rege­lung dürf­te nach EU-Recht aller­dings kaum Bestand haben, heißt es in der Exper­ti­se. Die 2015 ver­ab­schie­de­ten Vor­ga­ben wur­den nach meh­re­ren Gerichts­ur­tei­len aus­ge­setzt. Nun wird der Euro­päi­sche Gerichts­hof sich damit befassen.

Die Exper­ten des Bun­des­tags haben für ihre Stu­die bereits gefäll­te EuGH-Ent­schei­dun­gen zu ande­ren Län­dern ana­ly­siert und geben dem deut­schen Gesetz wenig Erfolgs­chan­cen. Das The­ma ist hef­tig umstrit­ten. „Die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung war schon immer ein glei­cher­ma­ßen untaug­li­ches wie unver­hält­nis­mä­ßi­ges Mit­tel zur Ver­bre­chens­be­kämp­fung”, sag­te eine Spre­che­rin des Münch­ner Inter­net­pro­vi­ders Spa­ce­n­et, der wie die Deut­sche Tele­kom gegen die Vor­schrif­ten geklagt hat, dem „Spie­gel”.

Der Initia­tor des aktu­el­len Gut­ach­tens, FDP-Frak­ti­ons­vi­ze Ste­phan Tho­mae, for­dert die Regie­rung auf, den „Tanz ums Gol­de­ne Kalb Vor­rats­da­ten­spei­che­rung zu been­den” und ein neu­es, ver­fas­sungs­kon­for­mes Gesetz vor­zu­le­gen. Aus dem Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um heißt es, man wol­le erst das EuGH-Urteil abwar­ten, bevor man über eine Neu­re­ge­lung nachdenke.

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