GVU – Stel­lungs­nah­me zu movie2k

Wer die Gescheh­nis­se zu movie2k mit­ver­folgt hat, wird sicher­lich mit­be­kom­men haben, dass die Web­sei­te eini­ge Zeit nicht erreich­bar war. Sei­tens von der GVU gab es nun eine offi­zi­el­le Stel­lungs­nah­me, die aus­sa­gen, dass sie ihre Fin­ger nicht im Spiel hatten.

Seit eini­ger Zeit ist die Web­sei­te movie2k nicht erreich­bar. Kei­ner konn­te sich erklä­ren wie­so und was die Ursa­che dafür ist. Nun brach­te die GVU eine offi­zi­el­le Stel­lungs­nah­me, die erklärt, dass sie nicht schuld für die ’nicht-Erreich­bar­keit’ sind.

So hieß es in der Pres­se­mit­tei­lung am 31. März: „Wir kön­nen im Moment nicht sagen, wel­che Grün­de zu der der­zei­ti­gen Nicht­er­reich­bar­keit von movie2k füh­ren.” Wei­ter heißt es dort, dass sie solch eine „Abschal­tung” deut­lich begrü­ßen: „Falls aber die Ver­ant­wort­li­chen von movie2k ihr ille­ga­les Ange­bot selbst abge­schal­tet haben soll­ten, deu­ten wir das als ein ers­tes Signal für ihre Bereit­schaft, den ent­stan­de­nen Scha­den für die Film­wirt­schaft nicht noch wei­ter zu vertiefen.”

Doch wei­ter­hin ist die Web­sei­te nicht erreich­bar. Auch kei­ne offi­zi­el­le Hin­wei­se gibt es dazu. Ist nun movie2k Geschich­te? Nein! Die Web­sei­te tritt nun mit dem Namen „movie4k” auf. Auf die­ser Web­sei­te gibt es auch eine offi­zi­el­le Stellungsnahme.

So möch­te man die Aktio­nen nicht mit einem „Gewalt­de­likt” oder sogar mit einem Mord gleich­set­zen: „Wir, die nor­ma­len Bür­ger, müs­sen der Indus­trie und dem Staat klar machen, dass die „Ver­let­zung eines Copy­rights” auf kei­nen Fall mit einem Gewalt­de­likt oder sogar Mord gleich­zu­set­zen ist. Wie­so sit­zen Raub­ko­pie­rer 5 Jah­re im Gefäng­nis, wäh­rend Kin­der­schän­der mit einer Stra­fe von 22 Mona­ten auf Bewäh­rung frei kommen?”

Wei­ter­hin wird sei­ner­seits befür­wor­tet, dass die Medi­en kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt wer­den soll: „Das alles hier ist das Resul­tat eines kol­lek­ti­ven Bedürf­nis­ses der Men­schen nach kos­ten­frei­en Medien.”

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