Hal­le: Atten­tä­ter Ste­phan Bal­liet klet­ter­te über Gefängnismauer

Gefängnis - Mauern - Gitter - Fenster - Gitter-Fenster Foto: Ein Gefängnis, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Atten­tä­ter von Hal­le (Saa­le) ist im Gefäng­nis über eine Mau­er geklet­tert uns hat sich offen­bar minu­ten­lang ohne Auf­sicht frei in der JVA bewegt.

Der Vor­fall ereig­ne­te sich bereits am Sams­tag in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Hal­le, dem soge­nann­ten „Roten Och­sen”, teil­te das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um Sach­sen-Anhalt am Mitt­woch mit. Ste­phan Bal­liet habe gegen 13:50 Uhr den Zaun eines Frei­stun­den­ho­fes inner­halb der JVA über­klet­tert und sich etwa fünf Minu­ten unbe­auf­sich­tigt im Innen­be­reich der Anstalt bewegt, bevor er wie­der von Bediens­te­ten in Gewahr­sam genom­men wurde.

Er leis­te­te dabei kei­nen Wider­stand. Ste­phan B. wird wegen des Anschlags vom ver­gan­ge­nen Okto­ber in Hal­le unter ande­rem des zwei­fa­chen Mor­des beschul­digt. Der­zeit wer­de im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um auf­ge­ar­bei­tet, „wie es ange­sichts der stren­gen Auf­la­gen hin­sicht­lich der Haft­be­din­gun­gen von Ste­phan B. zu die­sem Vor­fall kom­men konn­te”. Ste­phan B. darf sich nicht ohne Auf­sicht außer­halb sei­nes kame­ra­über­wach­ten Haft­rau­mes bewe­gen. Als ers­te Maß­nah­me wur­de ver­an­lasst, die für die Auf­sicht zustän­di­gen Beam­ten in ande­ren Berei­chen ein­zu­set­zen. Zu den Fra­gen, die zu klä­ren sei­en, gehö­re auch, war­um das Minis­te­ri­um erst am Diens­tag­mor­gen über das Vor­komm­nis infor­miert wor­den sei, hieß es.