Ham­burg: Tech­ni­ker Kas­se führt Fern­be­hand­lung per Video-App ein

iPhone - Smartphone - Person - Smartphone-Nutzerin - Apple Foto: Sicht auf eine iPhone-Nutzerin, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Als ers­te gesetz­li­che Kran­ken­kas­se bie­tet die TK für ihre Ver­si­cher­ten eine ärzt­li­che Fern­be­hand­lung über eine spe­zi­el­le Video-App an.

„Unse­re zum Jah­res­be­ginn gestar­te­ten Pilot­ver­su­che haben sich bewährt und ste­hen von jetzt an allen Ver­si­cher­ten zur Ver­fü­gung”, sag­te Kas­sen­chef Jens Baas dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Diens­tag­aus­ga­ben). „Gera­de in Zei­ten von Coro­na, aber auch dar­über hin­aus, wol­len die Pati­en­ten einen unkom­pli­zier­ten und kom­for­ta­blen Zugang zum Arzt ohne Anste­ckungs­ge­fahr”, sag­te der Chef der größ­ten deut­schen Krankenkasse.

Bei der Online-Sprech­stun­de ste­hen für die Pati­en­ten nie­der­ge­las­se­ne Ärz­te ver­schie­de­ner Fach­rich­tun­gen zur Ver­fü­gung. Behan­delt wer­den acht Krank­heits­bil­der vom grip­pa­len Infekt über Magen-Darm-Infekt und Migrä­ne bis hin zu Rücken­schmer­zen und Coro­na-Sym­pto­men. Dabei kön­nen auch Medi­ka­men­te ver­ord­net und eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung aus­ge­stellt wer­den. Die Fern­be­hand­lung auch ohne vor­he­ri­gen per­sön­li­chen Kon­takt zwi­schen Arzt und Pati­ent ist seit etwa zwei Jah­ren in Deutsch­land erlaubt. Sie führt aber bis­lang ein Nischendasein.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.