Hartz-IV: Jeder zwei­te Emp­fän­ger wen­det Leis­tungs­kür­zung ab

Arbeitsamt - Agentur für Arbeit - Aschersleben - Schild - Logo - Gebäude - Weg - Laternen - Bäume - Wiese Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Hartz-IV-Emp­fän­ger weh­ren sich immer erfolg­rei­cher gegen die Kür­zung ihrer Leis­tun­gen auf­grund von Sanktionen.

Fast jeder zwei­te Wider­spruch und 70 Pro­zent aller Kla­gen vor Gericht hat­ten 2020 Erfolg, geht aus einer Ant­wort des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums auf eine Anfra­ge der Lin­ken-Abge­ord­ne­ten Kat­ja Kip­ping her­vor, über die die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung” (Sams­tag­aus­ga­be) berich­tet. Die Erfolgs­quo­te ist dabei in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich gestie­gen: Gaben die Behör­den im Jahr 2018 erst 40 Pro­zent der ent­schie­de­nen Wider­sprü­che ganz oder teil­wei­se statt, so waren es 2019 bereits 41 Pro­zent und 2020 dann 48 Pro­zent. Bei den Kla­gen stieg die Quo­te von 61 Pro­zent im Jahr 2018 auf 70 Pro­zent in 2020.

Kip­ping, sozi­al­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Links­frak­ti­on, sag­te der „NOZ” dazu: „Das zeigt, es lohnt sich für sei­ne Rech­te ein­zu­ste­hen. Zudem gilt: Jede Sank­ti­on ist eine zu viel”. Die Abge­ord­ne­te sieht die stei­gen­de Erfolgs­quo­te als Beleg dafür, dass häu­fig nicht der Hartz-IV-Emp­fän­ger schuld ist und mit der Behör­de nicht koope­riert, son­dern dass die Behör­de einen Feh­ler gemacht hat. Bei­spie­le sei­en etwa, dass das Amt ein Ent­schul­di­gungs­schrei­ben nicht rich­tig zustellt, Sach­be­ar­bei­ter die Bestim­mun­gen falsch aus­le­gen oder Akten bei der Digi­ta­li­sie­rung ver­lo­ren gehen.

Dabei ist die Quo­te der Hartz-IV-Emp­fän­ger, denen wegen feh­len­der Koope­ra­ti­on die Zah­lung gekürzt wird, bun­des­weit nur leicht zurück­ge­gan­gen. Im Jahr 2019 beka­men rund 401.000 erwerbs­fä­hi­ge Emp­fän­ger von Arbeits­lo­sen­geld II wegen Sank­tio­nen weni­ger Geld. Das ent­sprach 8,3 Pro­zent der Bezie­her von Arbeits­lo­sen­geld II. Im Vor­jahr hat­te die Quo­te bei 8,6 Pro­zent gele­gen. Für 2020 lagen noch kei­ne Zah­len vor.

Die Lin­ke führt den leich­ten Rück­gang auf ein Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom Novem­ber 2019 über die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Hartz-IV-Sank­tio­nen zurück. In Reak­ti­on auf das Urteil wur­den Sank­tio­nen, die die Grund­si­che­rungs­leis­tun­gen um mehr als 30 Pro­zent kür­zen, unter­sagt, weil dadurch das Exis­tenz­mi­ni­mum unter­schrit­ten wer­de. Danach sei die Zahl der ver­häng­ten Sank­tio­nen gesun­ken – und damit auch die Zahl von Wider­sprü­chen und Klagen.

Die Job­cen­ter laden Hartz-IV-Emp­fän­ger regel­mä­ßig zu Ter­mi­nen ein, bei denen über die beruf­li­che Situa­ti­on oder Ähn­li­ches gespro­chen wer­den soll. Die­se Ter­mi­ne sind für die Leis­tungs­be­zie­her ver­pflich­tend. Erschei­nen sie nicht zu dem Ter­min, droht eine Sank­ti­on, mit der etwa für drei Mona­te zehn Pro­zent des Regel­sat­zes ein­be­hal­ten werden.

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