Hartz-IV: Tau­sen­de Sank­tio­nen gegen Fami­li­en zu Krisenbeginn

Jobcenter - Jobcenter Halle - Saale - Bundesagentur für Arbeit - Schild - Logo - Wand Foto: Das Jobcenter in Halle (Saale), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im März und somit zu Beginn der Coro­na­kri­se hat es noch 42.000 Hartz-IV-Sank­tio­nen in Bedarfs­ge­mein­schaf­ten mit Kin­dern gegeben.

Das geht aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der Grü­nen her­vor, über wel­che die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Mon­tags­aus­ga­ben) berich­ten. In 850 Fami­li­en-Bedarfs­ge­mein­schaf­ten kam es dem­nach zu einer kom­plet­ten Leis­tungs­kür­zung gegen eine Per­son im Haus­halt. Totals­ank­tio­nen hat­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt im Novem­ber unter­sagt seit­dem sind Kür­zun­gen auf 30 Pro­zent des maß­geb­li­chen Regel­be­darfs begrenzt.

Dass es den­noch in 850 Fami­li­en-Bedarfs­ge­mein­schaf­ten zu einer kom­plet­ten Leis­tungs­kür­zung gegen eine Per­son kam, begrün­det das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um mit den soge­nann­ten „Auf­sto­ckern”, die ergän­zend zu ihrem Ein­kom­men Grund­si­che­rung bezie­hen. Eine Sank­ti­on kön­ne dazu füh­ren, dass ein Zah­lungs­an­spruch erlischt. „So führt bei­spiels­wei­se bei Leis­tungs­be­rech­tig­ten der Regel­be­darfs­stu­fe 1, deren Leis­tungs­an­spruch im SGB II auf­grund von Ein­kom­men bei 100 Euro liegt, eine Min­de­rung in Höhe von 30 Pro­zent des Regel­be­darfs dazu, dass kein Zah­lungs­an­spruch mehr besteht”, teil­te eine Spre­che­rin des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums den Fun­ke-Zei­tun­gen mit.

Wie aus dem Schrei­ben der Bun­des­re­gie­rung her­vor­geht, gab es im Jah­res­durch­schnitt 2019 ins­ge­samt 2.904.469 Bedarfs­ge­mein­schaf­ten in 999.198 und somit in rund jeder drit­ten Bedarfs­ge­mein­schaft leb­ten Kin­der unter 18 Jah­ren. Fast jedes zwei­te Kind (44,6 Pro­zent) unter 18 Jah­ren in Hartz IV leb­te mit einem allein­er­zie­hen­den Eltern­teil zusam­men. Vie­le Kin­der und Jugend­li­che unter 25 Jah­ren haben der Ant­wort zufol­ge sich im ver­gan­ge­nen Jahr etwas dazu­ver­dient. 109.000 erwerbs­tä­ti­ge Leis­tungs­be­rech­tig­te wur­den 2019 im Jah­res­durch­schnitt erfasst, ihr Erwerbs­ein­kom­men lag bei rund 576,64 Mil­lio­nen Euro.

Ins­ge­samt belief sich das Ein­kom­men von Kin­dern und jun­gen Erwach­se­nen in Hartz-IV-Bedarfs­ge­mein­schaf­ten laut der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung im Jahr 2019 auf rund 6,46 Mil­li­ar­den Euro. 4,5 Mil­li­ar­den Euro ent­fie­len dabei auf das Kin­der­geld, 1,05 Mil­li­ar­den Euro resul­tier­ten aus Unter­halts­zah­lun­gen. Ein­kom­men aus Sozi­al­leis­tun­gen belie­fen sich auf 72,5 Mil­lio­nen Euro. Inner­halb von zehn Jah­ren hat sich das Ein­kom­men aus Sozi­al­leis­tun­gen dabei fast hal­biert: 2010 lag es noch bei rund 130,63 Mil­lio­nen Euro. „Kin­der und jun­ge Erwach­se­ne gehö­ren nicht in das Hartz-IV-Sys­tem”, sag­te Sven Leh­mann, sozi­al­po­li­ti­scher Spre­cher der Grü­nen-Bun­des­tags­frak­ti­on, den Fun­ke-Zei­tun­gen. „Wäh­rend Gleich­alt­ri­ge den Net­to­be­trag im Porte­mon­naie haben, den sie sich erar­bei­tet haben, müs­sen rund 109.000 jun­ge Erwach­se­nen im SGB-II-Bezug Abzü­ge hin­neh­men, weil das erziel­te Ein­kom­men auf die Grund­si­che­rung ange­rech­net und der Leis­tungs­an­spruch gemin­dert wird”, sag­te Lehmann.

Er for­der­te, dass die Bedarfs­ge­mein­schaf­ten auf­ge­löst wer­den soll­ten. Unter 25-Jäh­ri­ge soll­ten zudem das, was sie in der Aus­bil­dung oder in Neben­jobs ver­die­nen, voll­stän­dig behal­ten dür­fen. Zudem for­der­te Leh­mann die Ein­füh­rung einer Kin­der­grund­si­che­rung. „Wir kön­nen es uns nicht län­ger leis­ten, dass mehr als jedes fünf­te Kind in Deutsch­land in Armut auf­wächst und sich das Aus­maß der Kin­der­ar­mut ange­sichts der wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen der Coro­na­kri­se zu ver­schär­fen droht”, sag­te Lehmann.

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