Haus und Grund: Steu­er­last für Erben steigt erneut

Wohnungsklingel - Hauswand Foto: Sicht auf eine Klingel, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Erben von Immo­bi­li­en wer­den ab kom­men­dem Jahr zum Teil Zehn­tau­sen­de Euro mehr Erb­schaft­steu­er als bis­her bezah­len müssen.

Das berich­tet die „Bild” unter Beru­fung auf Berech­nun­gen des Eigen­tü­mer­ver­bands Haus und Grund. Dem­nach wird die Erb­schaft­steu­er bei einem kon­kre­ten Fall für ein Ein­fa­mi­li­en­haus in Bran­den­burg (135 qm Wohn­flä­che, 463 qm Grund­stück, Erbe: ein Kind) um 5.556 Euro auf 30.685 Euro stei­gen. Bei einem Zwei­fa­mi­li­en­haus in Bre­men (204 qm/316 qm/ein Kind) steigt die Steu­er­last um 18.361 Euro auf 22.828 Euro. Bei einem Mehr­fa­mi­li­en­haus in Nürn­berg (397 qm/600qm/ein Kind) sind es mit ins­ge­samt 118.648 Euro Erb­schaft­steu­er sogar 60.174 Euro mehr.

Ver­bands­prä­si­dent Kai Warne­cke kri­ti­sier­te, dass es sich um „eine Steu­er­erhö­hung durch die Hin­ter­tür” han­de­le. Es müs­se wei­ter mög­lich sein, „durch Ver­er­bung ein eige­nes Wohn­haus in der Fami­lie zu behal­ten”, mahn­te Warne­cke. Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lind­ner for­der­te die Bun­des­län­der zum Han­deln auf. Sie sol­len die Frei­be­trä­ge für Erben anhe­ben, damit die Mehr­kos­ten doch noch ver­hin­dert wer­den kön­nen. „Die Frei­be­trä­ge der Erb­schaft­steu­er sind seit 2009 nicht ange­passt wor­den”, sag­te Lind­ner der „Bild”. Da es eine rei­ne Län­der­steu­er sei, soll­te der Bun­des­rat den Weg dafür frei machen.

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