Hong­kong: Neu­es Sicher­heits­ge­setz gilt auch für Ausländer

Hongkong - Stadt - Gebäude - Hochhäuser Foto: Blick über Hongkong, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das umstrit­te­ne Sicher­heits­ge­setz in Hong­kong gilt nach Ansicht des chi­ne­si­schen Bot­schaf­ters in Deutsch­land auch für Ausländer.

„Jeder Aus­län­der in Hong­kong muss sich an das vor Ort gel­ten­de Gesetz hal­ten – egal, ob er für eine Stif­tung oder für ein Unter­neh­men tätig ist”, sag­te Wu Ken den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Don­ners­tag­aus­ga­ben). Auf die Fra­ge, ob die Ver­tre­ter von deut­schen Stif­tun­gen, die Kri­tik an den Frei­heits­rech­ten in Chi­na üben, mit einer Gefäng­nis­stra­fe rech­nen müss­ten, sag­te der Bot­schaf­ter: „Es geht nicht um Kri­tik­üben, son­dern um Rechtsstaatlichkeit.”

Für die „über­wie­gen­de Mehr­heit der geset­zes­treu­en Ein­woh­ner und Aus­län­der in Hong­kong” bestehe aller­dings kein Grund zur Sor­ge, dass sie von dem Sicher­heits­ge­setz betrof­fen sein könn­ten, so Wu. „Dar­in wird klar gere­gelt, dass die legi­ti­men Rech­te und Frei­hei­ten ein­schließ­lich der Rede‑, Pres­se- und Ver­samm­lungs­frei­heit der Ein­woh­ner Hong­kongs geschützt wer­den.” Das seit Diens­tag gel­ten­de Sicher­heits­ge­setz zie­le auf vier klar defi­nier­te Straf­ta­ten ab: Sepa­ra­tis­mus, Sub­ver­si­on, ter­ro­ris­ti­sche Akti­vi­tä­ten und Kol­la­bo­ra­ti­on mit aus­län­di­schen Kräf­ten zur Gefähr­dung der natio­na­len Sicher­heit. „So schmerzt nicht nur Mil­lio­nen Ein­woh­ner der Stadt, son­dern 1,4 Mil­li­ar­den Chi­ne­sen, seit einem Jahr mit anse­hen zu müs­sen, wie Hong­kong Stück für Stück von Unab­hän­gig­keits-Akti­vis­ten und gewalt­tä­ti­gen Auf­rüh­rern, auch durch Ein­mi­schung von außen, mit schwar­zem Ter­ror über­zo­gen wird”, so Wu. „Kein sou­ve­rä­ner Staat wür­de einen sol­chen Zustand tolerieren”.

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