Das umstrittene Sicherheitsgesetz in Hongkong gilt nach Ansicht des chinesischen Botschafters in Deutschland auch für Ausländer.
„Jeder Ausländer in Hongkong muss sich an das vor Ort geltende Gesetz halten – egal, ob er für eine Stiftung oder für ein Unternehmen tätig ist”, sagte Wu Ken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Auf die Frage, ob die Vertreter von deutschen Stiftungen, die Kritik an den Freiheitsrechten in China üben, mit einer Gefängnisstrafe rechnen müssten, sagte der Botschafter: „Es geht nicht um Kritiküben, sondern um Rechtsstaatlichkeit.”
Für die „überwiegende Mehrheit der gesetzestreuen Einwohner und Ausländer in Hongkong” bestehe allerdings kein Grund zur Sorge, dass sie von dem Sicherheitsgesetz betroffen sein könnten, so Wu. „Darin wird klar geregelt, dass die legitimen Rechte und Freiheiten einschließlich der Rede‑, Presse- und Versammlungsfreiheit der Einwohner Hongkongs geschützt werden.” Das seit Dienstag geltende Sicherheitsgesetz ziele auf vier klar definierte Straftaten ab: Separatismus, Subversion, terroristische Aktivitäten und Kollaboration mit ausländischen Kräften zur Gefährdung der nationalen Sicherheit. „So schmerzt nicht nur Millionen Einwohner der Stadt, sondern 1,4 Milliarden Chinesen, seit einem Jahr mit ansehen zu müssen, wie Hongkong Stück für Stück von Unabhängigkeits-Aktivisten und gewalttätigen Aufrührern, auch durch Einmischung von außen, mit schwarzem Terror überzogen wird”, so Wu. „Kein souveräner Staat würde einen solchen Zustand tolerieren”.