Impf­pass: Jus­tiz­mi­nis­te­rin lehnt här­te­re Stra­fen für Fäl­scher ab

Impfzentrum - Schutzimpfung gegen COVID-19 - Coronavirus - Die Johanniter - Mitarbeiter - Brandenburg Foto: Impfzentrum gegen das Coronavirus (Brandenburg), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht lehnt trotz ver­mehrt auf­ge­tre­te­ner Fäl­le von gefälsch­ten Impf­päs­sen här­te­re Stra­fen ab.

„Es geht um genaue Kon­trol­len, nicht um höhe­re Straf­rah­men”, sag­te die SPD-Poli­ti­ke­rin dem „Han­dels­blatt” (Frei­tags­aus­ga­be). Es gebe bereits „ganz kla­re straf­recht­li­che Regeln”. Wer täu­sche, ris­kie­re emp­find­li­che Geld­stra­fen oder sogar eine Frei­heits­stra­fe, so die Minis­te­rin – „Das ist die rich­ti­ge Ansage”.

Unter ande­rem hat­te Hes­sens Jus­tiz­mi­nis­te­rin Eva Küh­ne-Hör­mann här­te­re Stra­fen gefor­dert und eine ent­spre­chen­de Initia­ti­ve für die Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz im Som­mer ange­kün­digt. Lam­brecht warn­te, das Fäl­schen eines Impf­aus­wei­ses oder die Nut­zung fal­scher Nach­wei­se sei kein Kava­liers­de­likt. Es sei „mora­lisch ver­werf­lich”, einen gefälsch­ten Nach­weis ein­zu­set­zen. „Denn wer so tut, als sei er geimpft, nimmt in Kauf, ande­re zu gefähr­den”, sag­te die Minis­te­rin. „Ich bin sicher, dass hier genau hin­ge­schaut und, wenn nötig, ganz kon­se­quent durch­ge­grif­fen wird”.

Lam­brecht hofft auf die bal­di­ge Ein­füh­rung eines digi­ta­len Impf­nach­wei­ses. Der digi­ta­le Impf­pass müs­se euro­pa­weit ange­wen­det wer­den kön­nen. „Gera­de in einer Zeit, in der wir uns alle auf Urlaub freu­en, ist das ganz wich­tig”, sag­te sie. „Es muss dann aber auch gewähr­leis­tet sein, dass alles, was dort ein­ge­tra­gen wird, der Wahr­heit ent­spricht”, füg­te die Minis­te­rin hin­zu. „Des­we­gen ist es wich­tig, dass die Stel­len, die die Imp­fung durch­füh­ren, auch die ent­spre­chen­den Bestä­ti­gun­gen aus­stel­len”. Nur so kön­ne auch Ver­trau­en in die­ses Impf­zer­ti­fi­kat entstehen.

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