Imp­fun­gen: Bis­her 1.219 Anträ­ge auf Scha­den­er­satz gestellt

Impfung - Spritze - Biontech - Comirnaty - Coronavirus Foto: Impfspritze mit Impfstoff von Biontech, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Seit Beginn der Coro­na-Impf­kam­pa­gne sind bun­des­weit 1219 Anträ­ge auf staat­li­che Ver­sor­gungs­leis­tun­gen nach mög­li­chen Impf­schä­den gestellt worden.

Das geht aus schrift­li­chen Anga­ben der zustän­di­gen Behör­den in allen 16 Bun­des­län­dern her­vor, über die die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung” (Don­ners­tag­aus­ga­be) berich­tet. 1.219 Anträ­ge bei bis­her 155,4 Mil­lio­nen Imp­fun­gen, das ent­spricht einem Antrag pro 127.500 Imp­fun­gen. Von den ein­ge­gan­ge­nen Anträ­gen wur­den bis­her 54 ent­schie­den und davon wie­der­um 18 bewil­ligt, 30 abge­lehnt, drei zustän­dig­keits­hal­ber abge­ge­ben und einer aus sons­ti­gen Grün­den erle­digt. Zu Ein­zel­fäl­len und somit der etwa­igen Schwe­re der Schä­den oder der Höhe von Ent­schä­di­gun­gen mach­ten die Behör­den kei­ne Angaben.

Anspruch auf Ver­sor­gungs­leis­tun­gen wegen Impf­schä­den erge­ben sich aus dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Ein Impf­scha­den ist dem­nach „die gesund­heit­li­che und wirt­schaft­li­che Fol­ge einer über das übli­che Aus­maß einer Impf­re­ak­ti­on hin­aus­ge­hen­den gesund­heit­li­chen Schä­di­gung durch die Schutz­imp­fung”. Nicht dar­un­ter fal­len Impf­re­ak­tio­nen wie Kopf­schmer­zen, Schüt­tel­frost oder Fie­ber, die häu­fig auf­tre­ten. Meh­re­re Pres­se­spre­cher sag­ten der NOZ, dass der Gesund­heits­zu­stand nach sechs Mona­ten maß­geb­lich für die Ent­schei­dung über die Anträ­ge sei. Zudem sei die Prü­fung auf einen Zusam­men­hang des Gesund­heits­zu­stands mit der Imp­fung sehr umfang­reich und zeit­auf­wen­dig. Die meis­ten Anträ­ge wur­den mit 238 in Bay­ern gestellt, davon bis­lang drei bewil­ligt, gefolgt von NRW mit 188 Anträ­gen und bis­her acht Bewil­li­gun­gen. 102 Anträ­ge gin­gen in Nie­der­sach­sen ein, dort wur­de noch kei­ner aner­kannt, 101 in Ber­lin bei eben­falls noch kei­ner Anerkennung.

Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um woll­te sich auf NOZ-Nach­fra­ge nicht zur Zahl der Anträ­ge äußern. Das für Impf­stoff­si­cher­heit zustän­di­ge Paul-Ehr­lich-Insti­tut bilan­ziert in sei­nem jüngs­ten Sicher­heits­be­richt von Ende Dezem­ber: „Nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand sind schwer­wie­gen­de Neben­wir­kun­gen sehr sel­ten und ändern nicht das posi­ti­ve Nut­zen-Risi­ko-Ver­hält­nis der Impf­stof­fe” gegen Corona.

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