Impf­vor­dräng­ler: Bis zu 25.000 Euro Buß­geld sei­en möglich

Impfung - Schutzimpfung - Vakzination - Spritze - Menschen Foto: Eine Person bekommt eine Impfung, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Wer sich imp­fen lässt, obwohl er noch nicht an der Rei­he ist, soll mit einem Buß­geld von bis zu 25.000 Euro bestraft wer­den können.

Das sieht ein Ände­rungs­an­trag der Koali­ti­ons­frak­tio­nen für das „Gesetz zur Fort­gel­tung der die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Trag­wei­te” vor, über den die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Don­ners­tag­aus­ga­ben berich­ten. Danach wird ein Ver­stoß gegen die Impf­ver­ord­nung künf­tig als Ord­nungs­wid­rig­keit ein­ge­stuft, die mit einem Buß­geld von bis zu 25.000 Euro geahn­det wer­den kann.

Bun­des­weit hat­te es in den ver­gan­ge­nen Wochen Dut­zen­de Fäl­le von „Impf­vor­dräng­lern” gege­ben. Die der­zeit gül­ti­ge Fas­sung der Impf­ver­ord­nung sieht Aus­nah­men von der Impf­rei­hen­fol­ge nur dann vor, wenn ange­bro­che­ne Impf­do­sen andern­falls weg­ge­schmis­sen wer­den müssen.

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