IW: Sechs Mil­lio­nen Bür­ger zah­len auch nach Reform wei­ter Soli

Solidaritätszuschlag - Steuerbescheid - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf eine Berechnung des Solidaritätszuschlages, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Rund sechs Mil­lio­nen Bür­ger müs­sen trotz des Abbaus auch nach 2021 den Soli­da­ri­täts­zu­schlag wei­ter zahlen.

Dies geht aus einer noch unver­öf­fent­lich­ten Stu­die des Insti­tuts der deut­schen Wirt­schaft (IW) im Auf­trag der Initia­ti­ve Neue Sozia­le Markt­wirt­schaft her­vor, über die das „Han­dels­blatt” (Diens­tags­aus­ga­be) berich­tet. Dem­nach müs­sen rund 2,8 Mil­lio­nen Ein­kom­mens­steu­er­zah­ler auf­grund ihres hohen Ver­diens­tes den Soli voll wei­ter zah­len, 0,9 Mil­lio­nen teilweise.

Dazu wird der Soli­da­ri­täts­zu­schlag unver­min­dert auf die Kapi­tal­ertrags­steu­er erho­ben. Dadurch kön­nen Arbeit­neh­mer, Rent­ner oder Selb­stän­di­ge auch trotz gerin­ger Lohn­ein­künf­te wei­ter vom Soli­da­ri­täts­zu­schlag betrof­fen sein. „Die betrifft schät­zungs­wei­se 2,2 Mil­lio­nen Per­so­nen”, heißt es in der Stu­die. Hin­zu kom­men noch 500.000 Unter­neh­men, die den Soli unver­än­dert auf die Kör­per­schafts­steu­er zah­len müssen.

Rund 20 Mil­lio­nen Ein­kom­men­steu­er­zah­ler zah­len dank der Reform, anders als bis­her, künf­tig gar kei­nen Soli mehr. Damit sind ins­ge­samt 33,7 Mil­lio­nen ein­kom­mens­steu­er­pflich­ti­ge Per­so­nen nicht mehr vom Soli­da­ri­täts­zu­schlag betrof­fen. Die Gro­ße Koali­ti­on hat­te im Vor­jahr beschlos­sen, zum 1. Janu­ar 2021 den Soli für 90 Pro­zent der Steu­er­zah­ler weg­fal­len zu las­sen. 6,5 Pro­zent sol­len ihn teil­wei­se wei­ter­zah­len, 3,5 Pro­zent voll. Dis­ku­tiert wird der­zeit noch, ob der Soli-Abbau auf den 1. Juli die­ses Jah­res vor­ge­zo­gen wird. Dies hat­te die SPD vorgeschlagen.