Karls­ru­he: Beschwer­de­flut gegen die neue Bundesnotbremse

Bundesverfassungsgericht - Bundesrepublik Deutschland - Karlsruhe Foto: Eingangsbereich des Bundesverfassungsgerichts (Karlsruhe), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Flut der Beschwer­den gegen die beschlos­se­ne Bun­des­not­brem­se in Deutsch­land reißt nicht ab.

Beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in Karls­ru­he sind bis Don­ners­tag­nach­mit­tag 202 Ver­fah­ren ein­ge­reicht wor­den, sag­te ein Spre­cher den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Frei­tag­aus­ga­ben). Damit hat sich die Zahl seit Diens­tag fast ver­dop­pelt. Die Ver­fas­sungs­be­schwer­den und Anträ­ge auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anord­nung rich­ten sich über­wie­gend gegen die Aus­gangs­be­schrän­kun­gen wie auch die Kon­takt­be­schrän­kun­gen, teil­wei­se aber auch gegen sämt­li­che Rege­lun­gen des Vier­ten Bevölkerungsschutzgesetzes.

Josef Franz Lind­ner, Pro­fes­sor für Öffent­li­ches Recht an der Uni­ver­si­tät Augs­burg, sieht gute Erfolgs­chan­cen für die Beschwer­den. „Maß­nah­men wie die Aus­gangs­sper­re, die auf einer frag­wür­di­gen Inzi­denz­zahl basiert und kei­ne Aus­nah­me­re­ge­lung für geimpf­te oder gene­se­ne Per­so­nen beinhal­tet, sind klar unver­hält­nis­mä­ßig und eine ekla­tan­te Ver­let­zung der Grund­rech­te”, sag­te Lind­ner den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe. „Ich glau­be nicht, dass das Gericht das so ein­fach durch­winkt”. Lind­ner geht von einer zeit­na­hen Ent­schei­dung aus: „Ich rech­ne damit, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bereits in den kom­men­den zwei, drei Wochen dar­über ent­schei­det, ob Tei­le der Bun­des­not­brem­se vor­läu­fig aus­ge­setzt werden”.

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