Das Bundesverfassungsgericht erlaubt vorerst die nächtliche Ausgangssperre nach der sogenannten Bundesnotbremse.
Entsprechende Eilanträge wurden am Mittwoch abgelehnt. Damit sei aber noch nicht entschieden, ob diese Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar sei, betonte das Gericht. Eine solche Entscheidung könne im Eilverfahren nicht getroffen werden und der Ausgang des Hauptsacheverfahrens sei noch offen. Jedenfalls der Umstand, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, mache das Gesetz nicht offensichtlich formell verfassungswidrig, so die Karlsruher Richter.
Es liege auch nicht eindeutig und unzweifelhaft auf der Hand, dass die Ausgangsbeschränkung zur Bekämpfung der Pandemie nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen wäre. Auch eine offensichtliche Unangemessenheit könne nicht erkannt werden (Beschluss vom 05. Mai 2021, 1 BvR 781/21, 1 BvR 889/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 805/21).