KV: Beschwer­den über Fehl­ver­hal­ten von Ärz­ten in Impfzentren

Impfung - Schutzimpfung - Vakzination - Spritze - Menschen Foto: Eine Person bekommt eine Impfung, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In den Ber­li­ner Impf­zen­tren und mobi­len Impf­teams hat es im ver­gan­ge­nen Jahr teils mas­si­ves Fehl­ver­hal­ten ein­zel­ner Ärz­te gegeben.

Das belegt eine inter­ne Doku­men­ta­ti­on der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung Ber­lin, über die der „Spie­gel” berich­tet. Dem­nach gab es von Janu­ar bis Novem­ber 2021 rund 150 Beschwer­den. Ärz­te ver­stie­ßen gegen medi­zi­ni­sche Stan­dards, beschimpf­ten Kol­le­gen und Pati­en­ten oder bevor­zug­ten eige­ne Ange­hö­ri­ge bei der Impfung.

Ein Arzt benutz­te eine Sprit­ze, nach­dem sie ihm auf den Boden gefal­len war, ande­re ver­ga­ßen die Des­in­fek­ti­on der Impf­stel­le oder die Doku­men­ta­ti­on der Imp­fung. Man­che Ärz­te waren erkenn­bar nicht ein­satz­fä­hig, hat­ten zitt­ri­ge Hän­de, zeig­ten Zei­chen von Demenz oder wirk­ten alkoholisiert.

Die Medi­zi­ner wur­den oft sogar dann bezahlt, wenn ihr Ein­satz aus­fiel. Wur­de ein Dienst ein bis zwei Wochen vor­her abge­sagt, gab es eine Aus­fall­ent­schä­di­gung von 300 Euro, für Absa­gen bis zu 48 Stun­den vor­her erhiel­ten Ärz­te 500 Euro – und unter 48 Stun­den das vol­le Hono­rar. Ins­ge­samt wur­den 4.626 Diens­te bis zu zwei Wochen vor­her abge­sagt, wie aus einer inter­nen Lis­te der KV Ber­lin her­vor­geht, über die der „Spie­gel” eben­falls berich­tet. Die Kos­ten für die Aus­fall­ho­no­ra­re dürf­ten damit bei min­des­tens zwei Mil­lio­nen Euro gele­gen haben.

Die KV Ber­lin bestä­tig­te die Dienstab­sa­gen und Beschwer­den. Bei rund 4.800 Impf­ärz­ten sei die Beschwer­de­quo­te mit drei Pro­zent gering, teil­te die KV mit. Je nach Fall sei­en die Kol­le­gen ermahnt oder vom Dienst aus­ge­schlos­sen wor­den. Ledig­lich sie­ben Pro­zent der Diens­te sei­en abge­sagt wor­den – das sei „eine gerin­ge Quo­te bei den Her­aus­for­de­run­gen und dem öffent­li­chen Anspruch der dama­li­gen Zeit”, so die KV. Wegen „des erheb­li­chen orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­wands” habe man die Ärz­te dann entschädigt.