LBA: Deut­lich mehr Buß­geld­ver­fah­ren gegen Fluggesellschaften

Informationstafel - Flugzeug - Flüge - Frankfurt-Flughafen Foto: Frau vor Informationstafel am Frankfurter Flughafen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der Buß­geld­ver­fah­ren gegen Flug­ge­sell­schaf­ten haben in der Coro­na­kri­se stark zugenommen.

Das geht aus einer Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine schrift­li­che Anfra­ge der Grü­nen-Bun­des­tags­frak­ti­on her­vor, über die das „Han­dels­blatt” berich­tet. Dem­nach hat das Luft­fahrt-Bun­des­amt (LBA) bis 30. Juni 2020 ins­ge­samt 648 Ver­fah­ren auf­grund von Pas­sa­gier­be­schwer­den eingeleitet.

Die Zahl liegt damit bereits jetzt über den im gesam­ten Vor­jahr ein­ge­lei­te­ten Ver­fah­ren (630). Laut der Regie­rungs­ant­wort führt das LBA als Auf­sichts­be­hör­de über die Luft­fahrt­un­ter­neh­men vor allem wegen abge­sag­ter (375) und ver­spä­te­ter (245) Flü­ge Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren durch. Über 20 Ver­fah­ren lau­fen außer­dem wegen soge­nann­ter Nicht­be­för­de­rung, ins­be­son­de­re wegen Über­bu­chung, und Ver­stö­ßen gegen Informationspflichten.

Ins­ge­samt 174 der ein­ge­lei­te­ten Ver­fah­ren betref­fen die Erstat­tung von Flug­ti­cket­kos­ten. „Das LBA prüft die Anzei­gen und wird bei fest­ge­stell­ten Ver­stö­ßen Buß­gel­der ver­hän­gen”, heißt es in der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung. Auch das Beschwer­de­auf­kom­men ist infol­ge der Coro­na­kri­se gestie­gen. Ins­ge­samt gin­gen beim Luft­fahrt-Bun­des­amt in der ers­ten Jah­res­hälf­te 1.470 Beschwer­den wegen Annul­lie­run­gen, Ver­spä­tun­gen oder Nicht­be­för­de­rung ein. Davon wur­den seit Mit­te März, dem Zeit­punkt, als wegen Coro­na der Luft­ver­kehr fast voll­kom­men zum Erlie­gen kam, etwas mehr als 1.000 Beschwer­den erfasst. Rund 680 davon rich­te­ten sich gegen die Nicht­erstat­tung der Flugscheinkosten.

Vor die­sem Hin­ter­grund sieht der Grü­nen-Tou­ris­mus­po­li­ti­ker Mar­kus Tres­sel die Coro­na­kri­se auch als eine „Bewäh­rungs­pro­be” für das Luft­fahrt-Bun­des­amt. „Die Behör­de muss zei­gen, dass sie Ver­brau­cher­rech­te effek­tiv durch­set­zen kann, auch wenn Air­lines sich dage­gen sper­ren”, sag­te Tres­sel dem „Han­dels­blatt”. Auch in der Kri­se ste­he die Wah­rung von Ver­brau­cher­rech­ten „nicht im Belie­ben” der Unter­neh­men. „Die zustän­di­ge Behör­de muss des­halb klar­ma­chen, dass es auch in Kri­sen­zei­ten kei­nen Rabatt in der Rechts­durch­set­zung gibt”, beton­te Tressel.