Lock­down: Mehr als 500 Eil­an­trä­ge gegen Schutzmaßnahmen

It's Corona-Time - Wir haben vorübergehend geschlossen - Laden - Öffentlichkeit Foto: Geschlossener Einkaufsladen aufgrund Coronakrise, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In Deutsch­land wen­den sich Men­schen zuneh­mend gericht­lich gegen die im Novem­ber ver­schärf­ten Corona-Auflagen.

Bereits in der ers­ten Woche des Novem­ber-Lock­downs sind mehr als 500 Eil­an­trä­ge bei den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten ein­ge­gan­gen, wie die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Diens­tag­aus­ga­ben) unter Beru­fung auf den Deut­schen Rich­ter­bund berichten.

Unter den Antrag­stel­lern sind vor allem Unter­neh­men aus den vom neu­er­li­chen Lock­down betrof­fe­nen Bran­chen, etwa gas­tro­no­mi­sche Betrie­be, Fit­ness­stu­di­os, Kon­zert­ver­an­stal­ter oder Hotels. Auch die Betrei­ber von Schwimm­bä­dern, Spiel­hal­len, Wett­bü­ros, Tattoo‑, Son­nen- und Kos­me­tik­stu­di­os gehen juris­tisch gegen die Coro­na-Maß­nah­men vor.

Eil­an­trä­ge bei den 51 Ver­wal­tungs­ge­rich­ten sowie den 15 Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­ten und Ver­wal­tungs­ge­richts­hö­fen in Deutsch­land haben zudem Bür­ger gestellt, die Besuchs­ver­bo­te in Kli­ni­ken oder die Mas­ken­pflicht auf Stra­ßen und Plät­zen nicht akzep­tie­ren wol­len. Allein in Ber­lin haben sich im Novem­ber über 90 Klä­ger an die Ver­wal­tungs­ge­rich­te gewandt – mehr als in jedem ande­ren Bundesland.

Rich­ter­bund-Geschäfts­füh­rer Sven Rebehn rech­net damit, dass die Kla­ge­wel­le wei­ter wächst. „Es spricht viel dafür, dass die zahl­rei­chen Streit­fra­gen anläss­lich der neu­er­li­chen Beschrän­kun­gen für Gast­stät­ten und Hotels, Frei­zeit­sport und Kul­tur­sze­ne die Jus­tiz auch in den nächs­ten Wochen stark beschäf­ti­gen”, sag­te Rebehn. „Die Gerich­te tun alles dafür, den Betrof­fe­nen mög­lichst schnell und effek­tiv Rechts­schutz zu gewäh­ren. Die Mög­lich­keit, Grund­rechts­ein­grif­fe zeit­nah durch unab­hän­gi­ge Rich­ter über­prü­fen zu las­sen, trägt maß­geb­lich zur gesell­schaft­li­chen Akzep­tanz der Coro­na-Beschrän­kun­gen bei”.

Seit Beginn der Pan­de­mie im Früh­jahr haben nach Rich­ter­bund-Anga­ben mehr als 5.000 Kla­gen und Anträ­ge auf einst­wei­li­gen Rechts­schutz gegen Coro­na-Beschrän­kun­gen die Jus­tiz erreicht. So haben die Ver­wal­tungs­ge­rich­te über Kon­takt­ver­bo­te und Mas­ken­pflicht, Geschäfts- und Schul­schlie­ßun­gen, Ver­samm­lungs­ver­bo­te oder Aus­gangs­be­schrän­kun­gen entschieden.

Zuletzt ging es ver­stärkt auch um Beher­ber­gungs- und Bewir­tungs­ver­bo­te, Sperr­stun­den und Rei­se­be­schrän­kun­gen. „Nach einer ruhi­ge­ren Pha­se in den Som­mer­mo­na­ten zie­hen die Ver­fah­rens­zah­len bei den meis­ten Gerich­ten seit Anfang Okto­ber wie­der deut­lich an”, so ein Spre­cher. Die Erfolgs­aus­sich­ten für die Klä­ger sind aller­dings über­schau­bar. Bis­her haben die Gerich­te die Coro­na-Beschrän­kun­gen ganz über­wie­gend bestä­tigt. Im Bun­des­durch­schnitt hat der Rich­ter­bund eine Erfolgs­quo­te der Eil­ver­fah­ren gegen staat­li­che Schutz­maß­nah­men von rund zehn Pro­zent ermittelt.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.