Lock­down: Wei­te­re Locke­run­gen und Öff­nun­gen ab Mon­tag geplant

Schultor - Schloss - Kette - Schulhof - Schule - Türklinke - Türgriff - Schulgelände Foto: Abgeschlossenes Schultor, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Beim Coro­na-Gip­fel von Bund und Län­dern am Mitt­woch sol­len offen­bar wei­te­re Locke­run­gen auf den Weg gebracht werden.

Ab 08. März 2021 sol­len sich wie­der mehr Freun­de, Ver­wand­ten und Bekann­ten tref­fen dür­fen, berich­tet das Por­tal „Busi­ness Insi­der”. Laut eines Beschluss­ent­wurfs von Mon­tag­abend haben sich Kanz­le­rin Ange­la Mer­kel und die Län­der­chefs dem­nach bereits auf eine Rei­he von Maß­nah­men geei­nigt. Der Lock­down soll dem­nach vor­erst bis zum 28. März 2021 ver­län­gert wer­den. Zusam­men­künf­te des eige­nen Haus­halts mit einem wei­te­ren Haus­halt sol­len aber mög­lich sein, jedoch auf maxi­mal fünf Per­so­nen beschränkt. Kin­der bis 14 Jah­re wer­den dabei nicht mitgezählt.

Dort, wo die Inzi­denz unter 35 oder unter 50 ist – über die Zahl wird noch gestrit­ten – soll die Regel noch stär­ker erwei­tert wer­den. Steigt die Inzi­denz wie­der auf einen bestimm­ten Wert – die­ser ist im Beschluss­ent­wurf noch nicht genannt – sol­len die Locke­run­gen zurück­ge­nom­men werden.

Nach den Öff­nungs­schrit­ten bei Schu­len und Fri­seu­re wer­den die ver­schie­de­nen wei­ter­ge­hen­den Schrit­te in ein­zel­nen Län­dern „lega­li­siert”. Zudem sol­len nun bun­des­weit Buch­hand­lun­gen, Blu­men­ge­schäf­te und Gar­ten­märk­te ein­heit­lich in allen Bun­des­län­dern öff­nen dür­fen. Vor­aus­set­zung sind ent­spre­chen­de Hygie­ne­kon­zep­te und eine Begren­zung von einem Kun­den pro 20 Qua­drat­me­ter. Auch die bis­her noch geschlos­se­nen kör­per­na­hen Dienst­leis­tungs­be­trie­be und Fahr- und Flug­schu­len sol­len wie­der öff­nen dür­fen, wobei hier die Vor­aus­set­zung ein tages­ak­tu­el­ler Schnell- oder Selbst­test ist.

Abhän­gig vom Infek­ti­ons­ge­sche­hen zeigt der Ent­wurf wei­te­re Öff­nungs­per­spek­ti­ven auf. So sol­len in einem wei­te­ren Schritt in den Bun­des­län­dern oder Regio­nen mit einer Inzi­denz unter 35 der Ein­zel­han­del mit einer Begren­zung von einer Kun­din oder einem Kun­den pro 20 Qua­drat­me­ter öff­nen dür­fen, dazu Muse­en, Gale­rien, zoo­lo­gi­schen und bota­ni­schen Gär­ten sowie Gedenk­stät­ten. Eben­falls Sport bis zu zehn Per­so­nen im Außen­be­reich soll mög­lich sein.

Bund und Län­der wol­len laut „Busi­ness Insi­der” eine „Not­brem­se” ein­füh­ren. Die besagt, dass die Regeln bis zum 07. März 2021 wie­der in Kraft tre­ten, sobald eine Inzi­denz an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen einen bestimm­ten Wert über­schrei­tet. Den Wert wol­len Bund und Län­der aber noch verhandeln.

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