Media Markt: Ver­brau­cher­zen­tra­le klagt wegen Handy-Sicherheitslücken

Media Markt

Die deut­sche Elek­tro­nik-Fach­markt­ket­te Media Markt erhält sei­tens der Ver­brau­cher­zen­tra­le eine Kla­ge, da die Media Markt-Filia­le in Köln ein 99 Euro-Smart­phone mit Sicher­heits­lü­cken ver­kauft hat.

Die Media Markt-Filia­le in Köln hat­te vor nicht all­zu lan­ger Zeit ein Smart­phone für 99 Euro ver­kauft, das aber zum Zeit­punkt des Ver­kaufs min­des­tens fünf­zehn nicht beheb­ba­re Sicher­heits­lü­cken auf­wies. Da die Filia­le nicht geson­dert dar­auf hin­ge­wie­sen hat­te, klagt nun der Ver­brau­cher­schutz dagegen.

Das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) infor­mier­te dem­nach den Ver­brau­cher­schutz, dass das (damals) ver­kauf­te Smart­phone Mobis­tel Cynus T6 min­des­tens fünf­zehn nicht beheb­ba­re Sicher­heits­lü­cken beim Zeit­punkt des Ver­kaufs auf­wies. Der Ver­brau­cher­schutz stell­te anschlie­ßend auch fest, dass die Media Markt-Filia­le in Köln nicht geson­dert dar­auf hin­ge­wie­sen hat­te und will nun des­we­gen klagen.

Die nicht beheb­ba­re Sicher­heits­lü­cken basie­ren dar­auf, dass auf dem Smart­phone das ver­al­te­te Android Kit­Kat (2013) instal­liert ist, das schon lan­ge nicht mehr sei­tens Goog­le unter­stützt wird. Hacker haben mit die­ser Android-Ver­si­on es beson­ders leicht, ent­spre­chen­de End­ge­rä­te zu über­neh­men und unter Kon­trol­le zu bringen.

Man könn­te nun den­ken, dass eigent­lich der Smart­phone-Her­stel­ler dafür ver­ant­wort­lich gemacht wer­den kann, denn letzt­end­lich spie­len sie ja die Android Ver­si­on auf das Smart­phone. Jedoch wird damit begrün­det, dass die Händ­ler die unmit­tel­ba­ren Ver­trags­part­ner der End­an­wen­der sei­en und daher die Pflicht hät­ten, über Gefah­ren oder Sicher­heits­lü­cken zu informieren.