Die irische Datenschutzkommission hat am Mittwoch gegen die Facebook-Mutter Meta Geldstrafen in Höhe von 390 Millionen Euro verhängt.
Die Behörde entschied über zwei Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Meta hatte nach Inkrafttreten der Verordnung versucht, die Datenverarbeitung mithilfe von Verträgen mit den Nutzern zu regeln. Nachdem die irische Datenschutzkommission strittige Punkte an das „European Data Protection Board” überwiesen hatte, urteilte sie auf dieses bezugnehmend, dass derartige Verträge unzulässig sind. Der Internetriese verstoße daher gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Meta wurde angewiesen, seine Datenverarbeitungsvorgänge innerhalb von drei Monaten in Einklang mit den EU-Datenschutzrichtlinien zu bringen. Anlass waren Klagen einer betroffene Person aus Österreich in Bezug auf Facebook sowie einer betroffenen Person in Bezug auf Instagram. Die irische Datenschutzkommission war für die Fälle zuständig, weil das europäische Geschäft des Technologieunternehmens über die Tochtergesellschaft „Meta Platforms Ireland” abgewickelt wird.