In Bayern werden ab sofort 150 Euro Bußgeld für jeden fällig, der gegen das allgemeine Abstandsgebot verstößt.
Das geht aus dem Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie” hervor, der am Freitag vom bayerischen Gesundheitsministerium veröffentlicht wurde. Der gleiche Betrag wird üblicherweise fällig, wenn man die eigene Wohnung „ohne Vorliegen triftiger Gründe” verlässt, wie es in der Vorschrift heißt.
Wer ein Krankenhaus, ein Altenheim oder eine vergleichbare Einrichtung betritt, soll einen Regelsatz von 500 Euro zahlen, wenn keine Ausnahme vorliegt. Für die Öffnung eines Gastronomiebetriebes oder eines Ladengeschäftes werden 5.000 Euro fällig, sofern es sich nicht um privilegierte Läden für Einkäufe des täglichen Bedarfs handelt.
„Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung hält sich auch vorbildlich an unsere Schutzregeln”, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Es seien aber auch Leute dabei, die aus Unwissenheit oder aus Uneinsichtigkeit gegen die Vorgaben verstoßen. „Bitte suchen Sie nicht nach irgendwelchen Schlupflöchern, um beispielsweise die Ausgangsbeschränkung zu umgehen”, sagte Herrmann. „Schalten Sie bitte immer Ihren gesunden Menschenverstand ein und bleiben Sie im Zweifel zuhause.”