Nova­vax: EU-Zulas­sung für Coro­na-Tot­impf­stoff beantragt

Impfpass - Impfausweis - Impfungen - COVID-19 - Coronavirus - Comirnaty - Februar 2021 - Bonn Foto: Impfausweis mit aktueller Impfung gegen das Coronavirus (Bonn), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das US-Phar­ma­un­ter­neh­men Nova­vax hat bei der EMA die Zulas­sung des Coro­na-Tot­impf­stoffs Nova­xo­vid beantragt.

Das teil­te die EU-Behör­de am Mitt­woch­nach­mit­tag mit. Es wäre der ers­te sei­ner Art in der EU. Wie ande­re Impf­stof­fe soll Nuva­xo­vid den Kör­per auf die Abwehr von Infek­tio­nen vor­be­rei­ten, ent­hält aber win­zi­ge Par­ti­kel, die aus einer Ver­si­on eines Spike­pro­te­ins bestehen, das auf der Ober­flä­che von Coro­na­vi­ren gefun­den und im Labor repli­ziert wur­de. Es ent­hält auch ein „Adju­vans”, eine Sub­stanz, die zur Stär­kung der Immun­ant­wort auf den Impf­stoff bei­trägt, so die EU-Behör­de. Wenn eine Per­son den Impf­stoff erhält, erkennt ihr Immun­sys­tem die Pro­te­in­par­ti­kel als fremd und pro­du­ziert natür­li­che Abwehr­kräf­te – Anti­kör­per und T‑Zellen – gegen sie, hieß es.

Die Bewer­tung wird in einem beschleu­nig­ten Zeit­plan durch­ge­führt, und ein Gut­ach­ten zur Geneh­mi­gung für das Inver­kehr­brin­gen könn­te inner­halb von Wochen erstellt wer­den, wenn die vor­ge­leg­ten Daten aus­rei­chend belast­bar und voll­stän­dig sind, um die Wirk­sam­keit, Sicher­heit und Qua­li­tät des Impf­stoffs zu bele­gen, hieß es. Ein so kur­zer Zeit­rah­men ist nur mög­lich, weil die EMA bereits einen wesent­li­chen Teil der Daten zum Impf­stoff im Rah­men einer fort­lau­fen­den Über­prü­fung über­prüft hat.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.