Ren­te: Nur 11.000 Emp­fän­ger von Grund­si­che­rung im Alter ver­die­nen dazu

Senioren - Rentner - Menschen - Öffentlichkeit Foto: Senioren in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Von den ins­ge­samt rund 560.000 Men­schen, die der­zeit die Grund­si­che­rung im Alter erhal­ten, ver­die­nen sich nur etwa 11.000 Bezie­her etwas hinzu.

Das geht aus der Ant­wort des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums auf eine schrift­li­che Fra­ge des Grü­nen-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Sven Leh­mann her­vor, über wel­che die „Rhei­ni­sche Post” berich­tet. „Ende 2017 lag die Zahl der Bezie­he­rin­nen und Bezie­her von Grund­si­che­rung im Alter mit ange­rech­ne­tem Ein­kom­men aus Erwerbs­tä­tig­keit bei 11.391 und Ende 2018 bei 11.013”, heißt es in der Ant­wort des Arbeitsministeriums.

Das durch­schnitt­li­che ange­rech­ne­te Ein­kom­men habe Ende 2018 bei 126 Euro pro Monat gele­gen. Bei der Grund­si­che­rung im Alter gel­ten stren­ge­re Anrech­nungs­kri­te­ri­en als bei Hartz-IV-Emp­fän­gern im Erwerbs­al­ter. So gibt es für Älte­re, die auf die Grund­si­che­rung ange­wie­sen sind, den Frei­be­trag von 100 Euro nicht.

Vom Hin­zu­ver­dienst wer­den gene­rell 70 Pro­zent auf die Grund­si­che­rung im Alter ange­rech­net. Leh­mann führt die gerin­ge Erwerbs­tä­tig­keit bei Grund­si­che­rungs­emp­fän­gern im Alter auf die unat­trak­ti­ven Anrech­nungs­re­geln zurück. „Es ist unge­recht, dass eine Rent­ne­rin, die sich trotz Ruhe­stand 100 Euro hin­zu­ver­dient, hier­von nur 30 Euro behal­ten darf”, sag­te Leh­mann der „Rhei­ni­schen Post”.

Wenn Men­schen „im Alter trotz Ruhe­stand noch einer Tätig­keit” nach­gin­gen, um ihr „klei­nes Ein­kom­men etwas auf­zu­sto­cken”, müs­se ihnen „mehr ver­blei­ben als ein Kle­cker­be­trag”, so der Grü­nen-Poli­ti­ker weiter.

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