OTTO: E‑Scooter SXT kann für 1.200 Euro mit Extras über­nom­men werden

OTTO - Unternehmenssitz - Gebäude - Zaun - Werner-Otto-Straße - Hamburg Foto: Sicht auf den OTTO-Unternehmenssitz auf der Werner-Otto-Straße (Hamburg)

Wie bereits schon berich­tet, hat OTTO neue Infor­ma­tio­nen zur E‑S­coo­ter-Mie­te preis­ge­ge­ben. Uns lie­gen nun wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu vor, wie zum Bei­spiel, wie viel der Scoo­ter bei Über­nah­me über­haupt kostet.

Mit dem vor­he­ri­gen Bei­trag „OTTO: Han­del gibt neue Infor­ma­tio­nen zur E‑S­coo­ter-Mie­te bekannt” haben wir bereits schon berich­tet, dass zu der E‑S­coo­ter-Mie­te von OTTO Now neue Infor­ma­tio­nen bekannt­ge­ge­ben wor­den sind. So zum Bei­spiel, dass man heu­te ab 11:00 Uhr den Miet­ver­trag online in Auf­trag geben las­sen kann.

Uns lie­gen dazu nun wei­te­re Infor­ma­tio­nen vor, wie zum Bei­spiel, wel­che Kos­ten über­haupt anfal­len wer­den, wenn man den Scoo­ter über­neh­men möch­te. Denn bekannt­lich gab man bekannt, dass man „am Längs­ten [dar­über] nach­ge­dacht” hat, ob es eine Kauf­op­ti­on für den Scoo­ter geben wird oder nicht. Laut FAQ wird es sie geben, wel­cher Preis aber dafür fäl­lig wird, ist nicht bekannt. Uns lie­gen die­se Infor­ma­ti­on und wei­te­re Infos nun vor.

Der E‑Scooter SXT MAX kos­tet beim Her­stel­ler direkt 1.200 Euro. Genau die­ser Betrag wird auch fäl­lig, wenn man ihn nach der Mie­te über­neh­men möch­te. Dabei wird antei­lig die bereits gezahl­te Mie­te ver­rech­net. Mar­tin Fromm­hold von OTTO sag­te zu uns: „Der Kauf­preis kann von unse­rer Kun­den­be­ra­tung bei Bedarf ein­ge­se­hen wer­den. Zudem steht er in der Ver­trags­be­stä­ti­gung, die der Kun­de erhält, sobald die Mie­te beginnt. Inso­fern kennt der Kun­de den Neu­preis defi­ni­tiv. Und ent­spre­chen trans­pa­rent ist dann auch die abzüg­li­che Sum­me aus der dem Kauf vor­an gegan­ge­nen Miet­dau­er.” Das heißt, hat man bei­spiels­wei­se einen Miet­ver­trag in Höhe von einem hal­ben Jahr abge­schlos­sen und ent­schei­det sich danach den Scoo­ter zu über­neh­men, wer­den zum aktu­el­len Zeit­punkt als Ein­mal­kauf 966 Euro fäl­lig (1.200 Euro Kauf­preis minus 234 Euro bereits geleis­te­te Monatsmiete).

Inter­es­sant wird die­se Sache vor allem, wenn man ihn län­ger als sechs Mona­te als Mie­te im Besitz hat. Denn der Kauf­preis in Höhe von 1.200 Euro erreicht man mit 31 Monats­mie­ten (1.209 Euro) und kann ihn anschlie­ßend voll­stän­dig über­neh­men. „Hat man den Kauf­preis erreicht und for­dert zum nächst­mög­li­chen Zeit­punkt die Kauf­op­ti­on an (Details sie­he AGB), zahlt man aktu­ell noch eine Monats­mie­te und über­nimmt dann das Gerät”, so Frommhold.

Das wür­de nach unse­rer Auf­fas­sung so hei­ßen, dass man 32 Mona­te lang den E‑Scooter mit einem Rund­um-Paket im Besitz haben und dann anschlie­ßend kom­plett über­neh­men kann. Im Paket ist nicht nur die Haft­pflicht­ver­si­che­rung – die zwi­schen 20 und 40 Euro im Jahr für Pri­vat­per­so­nen kos­tet – inbe­grif­fen, son­dern auch ein Kom­plett­schutz sei­tens OTTO, wenn das Gerät ohne Eigen­ver­schul­den kaputt oder ver­lo­ren gehen soll­te – denn hier wird anschlie­ßend sofort der Scoo­ter aus­ge­tauscht bezie­hungs­wei­se ersetzt. Abge­se­hen davon hat man hier auch die Mög­lich­keit, den Scoo­ter so gese­hen als Null-Pro­zent-Finan­zie­rung zu erhalten.

Ganz gleich für wel­chen Zeit­punkt man sich ent­schei­det den Scoo­ter zu über­neh­men, darf „[…] Helm und Schloss” behal­ten. „Das Kenn­zei­chen muss im Fal­le eines Kaufs jedoch zurück­ge­ge­ben wer­den, da der Kun­de dann selbst eine Ver­si­che­rung abschlie­ßen muss”, so Frommhold.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.