Wie bereits schon berichtet, hat OTTO neue Informationen zur E‑Scooter-Miete preisgegeben. Uns liegen nun weitere Informationen dazu vor, wie zum Beispiel, wie viel der Scooter bei Übernahme überhaupt kostet.
Mit dem vorherigen Beitrag „OTTO: Handel gibt neue Informationen zur E‑Scooter-Miete bekannt” haben wir bereits schon berichtet, dass zu der E‑Scooter-Miete von OTTO Now neue Informationen bekanntgegeben worden sind. So zum Beispiel, dass man heute ab 11:00 Uhr den Mietvertrag online in Auftrag geben lassen kann.
Uns liegen dazu nun weitere Informationen vor, wie zum Beispiel, welche Kosten überhaupt anfallen werden, wenn man den Scooter übernehmen möchte. Denn bekanntlich gab man bekannt, dass man „am Längsten [darüber] nachgedacht” hat, ob es eine Kaufoption für den Scooter geben wird oder nicht. Laut FAQ wird es sie geben, welcher Preis aber dafür fällig wird, ist nicht bekannt. Uns liegen diese Information und weitere Infos nun vor.
Der E‑Scooter SXT MAX kostet beim Hersteller direkt 1.200 Euro. Genau dieser Betrag wird auch fällig, wenn man ihn nach der Miete übernehmen möchte. Dabei wird anteilig die bereits gezahlte Miete verrechnet. Martin Frommhold von OTTO sagte zu uns: „Der Kaufpreis kann von unserer Kundenberatung bei Bedarf eingesehen werden. Zudem steht er in der Vertragsbestätigung, die der Kunde erhält, sobald die Miete beginnt. Insofern kennt der Kunde den Neupreis definitiv. Und entsprechen transparent ist dann auch die abzügliche Summe aus der dem Kauf voran gegangenen Mietdauer.” Das heißt, hat man beispielsweise einen Mietvertrag in Höhe von einem halben Jahr abgeschlossen und entscheidet sich danach den Scooter zu übernehmen, werden zum aktuellen Zeitpunkt als Einmalkauf 966 Euro fällig (1.200 Euro Kaufpreis minus 234 Euro bereits geleistete Monatsmiete).
Interessant wird diese Sache vor allem, wenn man ihn länger als sechs Monate als Miete im Besitz hat. Denn der Kaufpreis in Höhe von 1.200 Euro erreicht man mit 31 Monatsmieten (1.209 Euro) und kann ihn anschließend vollständig übernehmen. „Hat man den Kaufpreis erreicht und fordert zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Kaufoption an (Details siehe AGB), zahlt man aktuell noch eine Monatsmiete und übernimmt dann das Gerät”, so Frommhold.
Das würde nach unserer Auffassung so heißen, dass man 32 Monate lang den E‑Scooter mit einem Rundum-Paket im Besitz haben und dann anschließend komplett übernehmen kann. Im Paket ist nicht nur die Haftpflichtversicherung – die zwischen 20 und 40 Euro im Jahr für Privatpersonen kostet – inbegriffen, sondern auch ein Komplettschutz seitens OTTO, wenn das Gerät ohne Eigenverschulden kaputt oder verloren gehen sollte – denn hier wird anschließend sofort der Scooter ausgetauscht beziehungsweise ersetzt. Abgesehen davon hat man hier auch die Möglichkeit, den Scooter so gesehen als Null-Prozent-Finanzierung zu erhalten.
Ganz gleich für welchen Zeitpunkt man sich entscheidet den Scooter zu übernehmen, darf „[…] Helm und Schloss” behalten. „Das Kennzeichen muss im Falle eines Kaufs jedoch zurückgegeben werden, da der Kunde dann selbst eine Versicherung abschließen muss”, so Frommhold.