Par­kin­son bei Land­wir­ten: Bund prüft Aner­ken­nung als Berufskrankheit

Bauer - Traktor - Straße - Feld Foto: Sicht auf einen Bauern, der einen Traktor fährt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ein Sach­ver­stän­di­gen­bei­rat der Bun­des­re­gie­rung prüft, ob Par­kin­son bei Land­wir­ten künf­tig als Berufs­krank­heit aner­kannt wird.

Das Exper­ten­gre­mi­um habe nun in einem ers­ten Schritt fest­ge­stellt, dass gewis­se Stof­fe oder Stoff­kom­bi­na­tio­nen die Krank­heit ver­ur­sa­chen könn­ten, berich­tet die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung”. Es sei die „gene­rel­le Geeig­ne­t­heit” für eine neue Berufs­krank­heit beschlos­sen wor­den, bestä­tig­te das Bundesarbeitsministerium.

Um wel­che Pes­ti­zi­de es sich han­delt, woll­te das Minis­te­ri­um indes nicht sagen. In einem wei­te­ren Schritt soll nun über­prüft wer­den, ob Bau­ern auf­grund ihrer Arbeit mit Pflan­zen­schutz­mit­teln ein signi­fi­kant höhe­res Risi­ko haben, an Par­kin­son zu erkran­ken, als der Rest der Bevöl­ke­rung. „Auf­grund der hohen wis­sen­schaft­li­chen Anfor­de­run­gen ist noch von einem län­ge­ren mehr­jäh­ri­gen Bera­tungs­zeit­raum aus­zu­ge­hen”, hieß es dazu aus dem Minis­te­ri­um. In Frank­reich ist Par­kin­son bereits seit 2012 ent­spre­chend aner­kannt. Bis­lang gibt es in Deutsch­land 80 Berufs­krank­hei­ten, Par­kin­son wäre die 81. Erkran­kung. Betrof­fe­ne haben Anspruch auf Leis­tun­gen aus der gesetz­li­chen Unfallversicherung.

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