Pay­back: Bonus­sys­tem sperrt Kon­ten und been­det Mitgliedschaften

Payback - Münchner Westend - Theresienhöhe - München Foto: Gebäude mit Firmensitz der PAYBACK GmbH im Münchener Westend (München)

Das Bonus­sys­tem Pay­back beginnt anschei­nend damit, gera­de in Mas­sen Kun­den zu sper­ren und die Mit­glied­schaft zu kün­di­gen. Ein Grund dafür könn­te der Burd­aDi­rect-Cou­pon sein.

Seit eini­ger Zeit errei­chen uns immer wie­der Hin­wei­se und Hil­fe­ru­fe von Pay­back-Kun­den, die heu­te gesperrt wur­den. Alle­samt schil­der­ten sie, dass sie ein Pay­back-Cou­pon von Burd­aDi­rect bei Pay­back akti­viert hät­ten. Die Mel­dung lau­tet: „Die Mit­glied­schaft für die­se Kun­den­num­mer wur­de been­det oder die Kar­te ist gesperrt”.

Wir konn­ten das „Pro­blem” nach­voll­zie­hen: So gibt es bei Pay­back den „Burd­aDi­rect-Cou­pon”, womit man 8.700 Punk­te (87 Euro) erhält, wenn man ein Zei­tungs­abon­ne­ment bei Burd­aDi­rect abschließt.

War­um aber aus­ge­rech­net Pay­back nun damit anfängt Kun­den zu sper­ren, die die­sen Cou­pon zuvor akti­viert hat­ten, ist bis­her noch unklar. Unklar ist auch, was mit dem Ver­trag bei Burd­aDi­rect pas­siert – denn auch bei Burd­aDi­rect wur­de damit gewor­ben, dass man 8.700 Pay­back-Punk­te bei Ver­trags­ab­schluss erhält.

Wir wer­den Pay­back um eine Stel­lung­nah­me bit­ten und wer­den die­sen Arti­kel fort­lau­fend aktua­li­sie­ren. Wei­te­re Hin­wei­se neh­men wir ger­ne ent­ge­gen: Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.

Nach­trag vom 07. Novem­ber 2019 um 16:23 Uhr:
Uns wur­de mit­ge­teilt, dass man ein Abon­ne­ment für 62,40 Euro abschlie­ßen konn­te und dafür (trotz­dem) 8.700 Pay­back-Punk­te erhält. Somit bekommt man rein rech­ne­risch das Abo umsonst (6.240 Punk­te) und 24,60 Euro (2.460 Punk­te) als Gewinn.

Nach­trag vom 07. Novem­ber 2019 um 18:44 Uhr:
Betrof­fe­ne Kun­den kön­nen nur über die Pay­back-Hot­line Kon­takt auf­neh­men – ein Durch­kom­men scheint aktu­ell aber nicht mög­lich zu sein.

Nach­trag vom 07. Novem­ber 2019 um 23:26 Uhr:
Die E‑Mail an die PAYBACK GmbH und Bur­da Direkt Ser­vices GmbH wur­de soeben versendet.

Nach­trag vom 07. Novem­ber 2019 um 11:28 Uhr:
Anschei­nend hängt die Sper­re nicht direkt mit dem Burd­aDi­rect-Cou­pon zusam­men, son­dern dann, wenn man das Ange­bot auf der Akti­ons­sei­te in Anspruch genom­men hat­te – denn dort muss­te man sei­ne Pay­back-Num­mer ange­ben. Uns erreich­ten auch eini­ge Fotos und Screen­shots, die zei­gen, dass man als Gegen­re­ak­ti­on die Pay­back-AMEX gekün­digt hat.

Nach­trag vom 07. Novem­ber 2019 um 13:28 Uhr:
Uns erreich­te eine E‑Mail, dass die ers­ten Kon­ten bereits ent­sperrt wur­den. Wir konn­ten die­se Mel­dung veri­fi­zie­ren. Unab­hän­gig davon haben wir die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW ein­ge­schal­tet. Unse­rer Mei­nung nach wur­den alle Kon­ten gesperrt, da die Punk­te vor­her ohne eine „Sper­re” im Kon­to ein­ge­pflegt wur­den. Sprich: Die 8.700 Punk­te waren sofort ver­füg­bar und nicht erst nach einer gewis­sen Ablauf­zeit. „Gesperr­te Punk­te” wer­den ver­ge­ben (mit einer Ablauf­zeit), um so sicher zu stel­len, dass man bei­spiels­wei­se eine Bestel­lung nicht stor­niert und trotz­dem dafür die Punk­te erhält. Da die Burd­aDi­rect-Punk­te ohne die­se „Sper­re” ver­ge­ben wur­den, wäre es hier also in der Theo­rie mög­lich, dass man sich bei Erhalt (ges­tern) schnell die Punk­te aus­zah­len lässt und anschlie­ßend das Zei­tungs­abon­ne­ment im Rah­men der gesetz­li­chen Wider­rufs­frist stor­niert. Bei den ent­sperr­ten Kun­den wur­den die Punk­te in „Gesperr­te Punk­te” umge­wan­delt. Kun­den, die bereits schon die Punk­te ein­ge­löst haben vor der Benut­zer­ac­count-Sper­re, für die ändert sich nichts – bis auf die Ent­sper­rung des Kontos.

Nach­trag vom 07. Novem­ber 2019 um 13:33 Uhr:
Um 13:24 Uhr erreich­te uns die ers­te Rück­mel­dung per E‑Mail, näm­lich von Pay­back. Man ver­wies uns auf die ver­öf­fent­li­che Pressemeldung.

Infor­ma­ti­on zum „TV HÖREN UND SEHEN” Abo der Neue Ver­lags­ge­sell­schaft mbH

Auch wir möch­ten hier ger­ne Kun­den im Namen der Neu­en Ver­lags­ge­sell­schaft (Burd­aDi­rect) über das Ange­bot eines „TV HÖREN UND SEHEN” Abos informieren.

Ein tech­ni­scher Feh­ler bei Neue Ver­lags­ge­sell­schaft hat lei­der zu einer fal­schen Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­keit aus Prä­mie und PAYBACK Punk­ten geführt.
Gemäß der Bedin­gun­gen von Neue Ver­lags­ge­sell­schaft mbH kommt ein Ver­trag über den Abschluss von Abon­ne­ments erst mit der Lie­fe­rung des ers­ten Hef­tes (bzw. im Fal­le von E‑Pa­per-Abon­ne­ments oder Gut­schein­codes mit der Mög­lich­keit des Her­un­ter­la­dens) zu Stande.

Neue Ver­lags­ge­sell­schaft mbH hat daher bei den von dem tech­ni­schen Feh­ler betrof­fe­nen Bestel­lun­gen des „TV HÖREN UND SEHEN“ Abos von sei­nem Recht Gebrauch gemacht, die­se abzu­leh­nen, d.h. es ist kein Abon­ne­ment­ver­trag zustan­de gekom­men. Die Neue Ver­lags­ge­sell­schaft mbH hat PAYBACK in der Fol­ge gebe­ten, die für die Bestel­lun­gen gut­ge­schrie­be­nen PAYBACK Punk­te zu stor­nie­ren. Zu die­sem Zweck hat PAYBACK die Kon­ten vor­läu­fig gesperrt, die­se wer­den wir selbst­ver­ständ­lich wie­der frei­ge­ben, nach­dem die Stor­nie­run­gen durch­ge­führt wurden.

Nach­trag vom 07. Novem­ber 2019 um 14:01 Uhr:
Wie von „Neue Ver­lags­ge­sell­schaft mbH” behaup­tet, ist unse­rer Mei­nung nach eine pro­blem­lo­se Stor­nie­rung jedoch nicht mög­lich. In der ers­ten E‑Mail der Bestell­be­stä­ti­gung heißt es näm­lich: „Bit­te beach­ten Sie: Die­se E‑Mail dient ledig­lich als Ein­gangs­be­stä­ti­gung Ihrer Bestel­lung in unse­rem Sys­tem, stellt jedoch noch kei­ne Annah­me Ihres Ange­bo­tes auf Abschluss eines Abon­ne­ments dar. Der Ver­trag kommt zu Stan­de, wenn wir Ihre Bestel­lung anneh­men, indem wir Ihnen eine schrift­li­che Bestä­ti­gung über den Auf­trag zusen­den. Wir behal­ten uns das Recht vor, Ihr Ange­bot ohne Anga­be von Grün­den abzu­leh­nen.” und in der zwei­ten E‑Mail heißt es, die erwähn­te Bestell­an­nah­me: „Vie­len Dank, dass Sie sich in unse­rem Zeit­schrif­ten­ki­osk für TV HÖREN UND SEHEN ent­schie­den haben. Las­sen Sie sich von TV HÖREN UND SEHEN über­zeu­gen und genie­ßen Sie nun alle exklu­si­ven Vor­tei­le rund um Ihr Abon­ne­ment.”. Hier wur­de dem­nach die Bestell­an­nah­me nicht abge­lehnt und somit ist ein – unse­rer Mei­nung nach – gül­ti­ger Ver­trag zustan­de gekom­men, inklu­si­ve Kundennummer.

Nach­trag vom 09. Novem­ber 2019 um 16:13 Uhr:
Burd­aDi­rect ver­schickt gera­de die Stor­nie­run­gen der Abon­ne­ments per E‑Mail. „Lei­der führ­te ein tech­ni­scher Feh­ler zu einer fal­schen Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­keit aus Gut­schein und Prä­mie […] Wir beru­fen uns hier auf Num­mer 2.2 unse­rer AGB, wel­cher uns das Recht auf Ableh­nung von Bestel­lun­gen einräumt.”

Nach­trag vom 11. Novem­ber 2019 um 18:21 Uhr:
Uns errei­chen Mel­dun­gen, dass die Pay­back-Kon­ten – wie­der ein­mal – gesperrt wur­den. Laut einer Aus­sa­ge der Kun­den­be­treu­ung soll es angeb­lich ein tech­ni­scher Feh­ler sein. Bis dato liegt es außer­dem noch kei­ne Rück­mel­dung von Burd­aDi­rect vor – neben Pay­back erhiel­ten sie die­sel­be Pres­se­an­fra­ge von uns.

Nach­trag vom 13. Novem­ber 2019 um 10:00 Uhr:
Laut Pay­back-Pres­se sol­len die Kon­ten „vor­aus­sicht­lich mor­gen” ent­sperrt werden.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.