Poli­tik: Bun­des­re­gie­rung erwar­tet unge­ord­ne­ten Brexit

Flaggen - Vereinigtes Königreich - Europa - Fahnenmast Foto: Sicht auf die Flaggen von Großbritannien und Europa, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung stellt sich dar­auf ein, dass Groß­bri­tan­ni­en die Euro­päi­sche Uni­on (EU) ohne Ver­trag verlässt.

Es gebe eine „hohe Wahr­schein­lich­keit” für einen unge­ord­ne­ten Brexit am 31. Okto­ber, heißt es in einem inter­nen Papier des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums, über wel­ches das „Han­dels­blatt” (Frei­tags­aus­ga­be) berich­tet. Da der neue bri­ti­sche Pre­mier­mi­nis­ter Boris John­son auf einem Aus­stiegs­ver­trag ohne den soge­nann­ten „Back­stop” bestehe, müss­ten die EU-Mit­glieds­staa­ten das Sze­na­rio eines No-Deal-Brexits ernst nehmen.

Es sei aktu­ell „nicht abseh­bar, dass Pre­mier­mi­nis­ter John­son sei­ne har­te Ver­hand­lungs­po­si­ti­on” ändern wer­de, heißt es in dem Papier des Finanz­mi­nis­te­ri­ums. Das Papier aus der Euro­pa­ab­tei­lung dient zur Unter­rich­tung von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) über die Brexit-Ent­wick­lun­gen unter Johnson.

Das Finanz­mi­nis­te­ri­um erwar­tet, dass John­son den G7-Gip­fel in Biar­ritz Ende August für einen „big moment” nut­zen wird, um den Durch­bruch oder das Schei­tern der Ver­hand­lun­gen zu ver­kün­den. „Vor die­sem Hin­ter­grund ist es aus EU-Per­spek­ti­ve wich­tig, an der bis­he­ri­gen Linie fest­zu­hal­ten”, heißt es in dem Papier weiter.Die EU-27 leh­nen es ab, den Aus­stiegs­ver­trag nach­zu­ver­han­deln. Selbst wenn man den „Back­stop” aus dem Aus­stiegs­ver­trag ent­fer­ne, wie John­son es wün­sche, sei sich die bri­ti­sche Regie­rung der Zustim­mung des Par­la­ments nicht sicher, schrei­ben die Exper­ten des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums. Die Vor­be­rei­tun­gen für den unge­ord­ne­ten Brexit auf deut­scher und EU-Sei­te sei­en „weit­ge­hend abge­schlos­sen”, heißt es in dem Papier.

Die EU-Kom­mis­si­on pla­ne kei­ne neu­en Not­fall­maß­nah­men und die bis­he­ri­gen Vor­be­rei­tun­gen bedürf­ten kei­ner Ände­rung. Bei ein­zel­nen Über­gangs­re­ge­lun­gen, wie etwa für die Clea­ring-Häu­ser im Finanz­sek­tor, müs­se man wegen der Ver­schie­bung des Brexits höchs­tens die Fris­ten anpas­sen, heißt es in dem Papier wei­ter. Die Bun­des­re­gie­rung habe mehr als fünf­zig Geset­ze und Maß­nah­men für den Fall eines unge­ord­ne­ten Brexits beschlos­sen. Das Minis­te­ri­um lis­te in dem Doku­ment die Über­gangs­re­ge­lun­gen im Bereich Steu­ern und Finan­zen auf.

So gebe es eine Ver­ein­ba­rung zwi­schen der deut­schen Finanz­auf­sicht Bafin und der bri­ti­schen FCA über grenz­über­schrei­ten­de Finanz­dienst­leis­tun­gen. In der Zoll­ver­wal­tung sei mit einem „punk­tu­ell erhöh­ten Abfer­ti­gungs- und Kon­troll­auf­wand” zu rech­nen, heißt es in dem Papier des Finanz­mi­nis­te­ri­ums, über wel­ches das „Han­dels­blatt” berich­tet. Die­ser sol­le durch „fle­xi­blen Per­so­nal­ein­satz” und „IT-gestütz­te Opti­mie­rung” auf­ge­fan­gen wer­den. Es wür­den aber auch 900 neue Stel­len in der Behör­de geschaffen.

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