Hanau: Poli­zei­not­ruf bei Anschlag über­las­tet worden

Hanau-Attentat - Februar 2020 - Sky - Midnight Shisha Bar Lounge - tipwin - Hessen - Hanau Foto: Attentat am Februar 2020 auf die Shisha-Bar Midnight in Hessen (Hanau), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Wäh­rend des Ter­ror­an­schlags von Hanau im Febru­ar 2020 ist der Poli­zei­not­ruf offen­bar über­las­tet und nicht aus­rei­chend besetzt gewesen.

Das berich­ten das ARD-Maga­zin „Moni­tor”, der Hes­si­sche Rund­funk und der „Spie­gel” unter Beru­fung auf eige­ne Recher­chen. Zahl­rei­che Zeu­gen und Betrof­fe­ne kamen dem­nach unter der Not­ruf­num­mer 110 nicht durch, dar­un­ter ein spä­te­res Todes­op­fer. Eine Doku­men­ta­ti­on der Not­ru­fe zei­ge, dass wäh­rend der Tat­zeit zwi­schen 21:55 Uhr und 22:09 Uhr gera­de ein­mal fünf Anru­fe über den Poli­zei­not­ruf regis­triert wur­den. Offen­bar waren aber vie­le Not­ru­fe nicht durchgekommen.

Zahl­rei­che Zeu­gen berich­te­ten unab­hän­gig von­ein­an­der, dass die 110 wäh­rend der Tat­zeit nicht erreich­bar gewe­sen sei. Unter den Anru­fern, die mehr­fach erfolg­los ver­such­ten, die Poli­zei zu errei­chen, war auch ein 22-jäh­ri­ges spä­te­res Opfer. Wäh­rend er den Atten­tä­ter in sei­nem Auto ver­folg­te, wähl­te er mehr­fach erfolg­los den Poli­zei­not­ruf, wie sich aus sei­nen Han­dy­da­ten ent­neh­men lässt.

Der Vor­sit­zen­de des Bun­des Deut­scher Kri­mi­nal­be­am­ter, Sebas­ti­an Fied­ler, sprach von einem schwe­ren Ver­säum­nis: Es sei „nicht unwahr­schein­lich”, dass man mit mehr Kennt­nis von Zeu­gen auch „Gele­gen­hei­ten gehabt hät­te, nach­fol­gen­de Taten noch zu ver­hin­dern”, sag­te er dem ARD-Magazin.

Das Poli­zei­prä­si­di­um Süd­ost­hes­sen räum­te auf Nach­fra­ge von „Moni­tor” ein, es sei „bei sehr hohem Anruf­auf­kom­men” nicht aus­zu­schlie­ßen, dass „Not­ru­fe im Ein­zel­fall nicht direkt ange­nom­men wer­den kön­nen”. Dass es sich ange­sichts ledig­lich fünf ange­nom­me­ner Anru­fe im Tat­zeit­raum nur um Ein­zel­fäl­le han­delt, scheint indes frag­lich. So konn­ten in der Tat­nacht nach den vor­lie­gen­den Doku­men­ten nur an zwei Appa­ra­ten Not­ru­fe ent­ge­gen­ge­nom­men wer­den und auch die­se waren offen­bar nicht durch­gän­gig besetzt. Eine Ruf­um­lei­tung zu einer Leit­stel­le war wohl nicht eingerichtet.

Zudem wur­den den drei Medi­en zufol­ge zahl­rei­che erfolg­lo­se Anruf­ver­su­che in der Tat­nacht nicht regis­triert oder auf­ge­zeich­net. So wur­de im unmit­tel­ba­ren Anschluss an den Ter­ror­an­schlag im Zeit­raum von über einer Stun­de nicht ein ein­zi­ger Anruf mit Tat­be­zug regis­triert. All das sei „zutiefst irri­tie­rend”, sag­te Fied­ler. Not­ru­fe müss­ten von pro­fes­sio­nel­len Leit­stel­len ent­ge­gen­ge­nom­men wer­den. Umlei­tun­gen dort­hin sei­en „eigent­lich seit Jahr­zehn­ten Stan­dard”. Wie es dazu kom­men konn­te, dass das aus­ge­rech­net in Hanau nicht der Fall war, müs­se auf­ge­klärt werden.

Auf­klä­rung for­dert auch die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der SPD im Hes­si­schen Land­tag, Nan­cy Fae­ser: „So etwas darf nicht pas­sie­ren. Wie kann es sein, dass im Jah­re 2020 Poli­zei­be­hör­den mit völ­lig aus der Zeit gefal­le­nen Not­ruf­sys­te­men arbei­ten?” Die hes­si­schen Behör­den müss­ten die Vor­gän­ge nun auf­klä­ren, so Fae­ser. „Was ist in der Nacht schief­ge­lau­fen? Was wird dafür getan, dass das bes­ser wird?” Die Poli­zei teil­te unter­des­sen auf Nach­fra­ge von „Moni­tor” mit, dass ein „Über­lei­tungs­sys­tem” für Not­ru­fe „geplant” sei.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.