Pots­dam: Tes­la bekommt Zulas­sung für vor­zei­ti­gen Bau­be­ginn in Brandenburg

Bäume - Wald - Tesla-Fabrik - Unbebaut - Potsdam - Brandenburg Foto: Standort von neuer Tesla-Fabrik in Brandenburg, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das bran­den­bur­gi­sche Lan­des­amt für Umwelt hat dem US-Auto­bau­er Tes­la die Zulas­sung für die Rodung von 91,56 Hekt­ar Wald und wei­te­re bau­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men wie das Anle­gen von Bau­stra­ßen erteilt.

Das bedeu­tet, dass Tes­la jetzt auf dem Gelän­de in Grün­hei­de bei Ber­lin auf eige­nes Risi­ko mit die­sen Arbei­ten begin­nen dür­fe, bevor abschlie­ßend über die Geneh­mi­gung ent­schie­den wer­de, teil­te das Lan­des­amt am Don­ners­tag mit. Der Inves­tor habe sich ver­pflich­ten müs­sen, den ursprüng­li­chen Zustand wie­der­her­zu­stel­len, falls die Geneh­mi­gung für das Vor­ha­ben doch nicht erteilt werde.

In Bezug auf den Wald bedeu­tet dies, dass die Erst­auf­fors­tung auf Ersatz­flä­chen in jedem Fall vor­ge­nom­men wer­den muss. Außer­dem sei­en zahl­rei­che Auf­la­gen fest­ge­legt wor­den. Die Auf­la­gen zum Lärm­schutz regeln zum Bei­spiel, dass an den Gebäu­den, die dem Betriebs­ge­län­de am nächs­ten lie­gen, tags­über Immis­si­ons­richt­wer­te von 60 bis 70 Dezi­bel und nachts Wer­te zwi­schen 40 und 55 Dezi­bel nicht über­schrit­ten wer­den dürfen.

Beson­de­re Auf­la­gen waren auch zum Schutz des Bodens und des Grund­was­sers erfor­der­lich, da sich das Gelän­de teil­wei­se in einer Trink­was­ser­schutz­zo­ne befin­det. Die Betan­kung von Fahr­zeu­gen bei­spiels­wei­se darf nur außer­halb des Gelän­des erfol­gen. Das eigent­li­che Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren läuft unter­des­sen weiter.

Noch zum 05. März 2020 besteht die Mög­lich­keit, Ein­wen­dun­gen gegen das Vor­ha­ben zu erhe­ben. Die wer­den ab dem 18. März 2020 mit allen Ein­wen­dern öffent­lich erör­tert und im Anschluss noch­mals ein­ge­hend von der Geneh­mi­gungs­be­hör­de geprüft.

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