Poli­zei: Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen Reichsbürger

Polizei - Polizisten - Berlin - Straße - Uniformen - Gebäude Foto: Berliner Polizisten, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die soge­nann­ten „Reichs­bür­ger” zieht es zur Poli­zei. In min­des­tens zehn Bun­des­län­dern gab oder gibt es Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen Poli­zei­be­diens­te­te wegen Zuge­hö­rig­keit zur Reichsbürger-Szene.

Das hat eine bun­des­wei­te Umfra­ge der „Frank­fur­ter Rund­schau” (Sams­tags­aus­ga­be) ergeben.

Die „Reichs­bür­ger” erken­nen die Bun­des­re­pu­blik nicht an und wer­den vom Ver­fas­sungs­schutz als Extre­mis­ten beob­ach­tet. Nur fünf der 16 Län­der gaben in der „Frank­fur­ter Rundschau”-Umfrage an, dass sie kei­ne Ver­dachts­fäl­le von „Reichs­bür­gern” in der Poli­zei gehabt hät­ten: Bre­men, Schles­wig-Hol­stein, Thü­rin­gen, Meck­len­burg-Vor­pom­mern und das Saar­land. Aus Sach­sen lagen der Zei­tung kei­ne Anga­ben vor. Nach Anga­ben der „Frank­fur­ter Rund­schau” gab es bun­des­weit rund zwei Dut­zend Fäl­le, in denen sich ein Reichs­bür­ger-Ver­dacht bei Poli­zei­be­diens­te­ten bestä­tig­te, meis­tens bei Beam­ten oder Ruhe­stands­be­am­ten. Min­des­tens 15 wei­te­re Ver­dachts­fäl­le wür­den noch geprüft. Etwa ein Dut­zend Ver­fah­ren sei ein­ge­stellt wor­den. Dabei habe sich der Ver­dacht aber nicht immer erle­digt, son­dern es sei zum Bei­spiel auf ver­min­der­te Schuld­fä­hig­keit ent­schie­den worden.

Die höchs­ten Zah­len mel­de­te Bay­ern. Dort habe es im Zusam­men­hang mit der Reichs­bür­ger­be­we­gung 18 Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen Poli­zei­be­am­te und Poli­zis­ten im Ruhe­stand gege­ben, mel­de­te die FR unter Beru­fung auf das Innen­mi­nis­te­ri­um in Mün­chen. Acht Ver­fah­ren sei­en mit einer dis­zi­pli­nar­recht­li­chen oder einer dienst­auf­sichts­recht­li­chen Ahn­dung abge­schlos­sen wor­den. Auch einem Tarif­be­schäf­tig­ten, der der Reichs­bür­ger­be­we­gung nahe gestan­den habe, sei in Bay­ern gekün­digt wor­den. Zudem habe das Land die Dienst­ver­hält­nis­se mit zwei Per­so­nen, die bei der Sicher­heits­wacht tätig gewe­sen sei­en, aus die­sem Grund sofort beendet.

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