Rich­ter­bund: Über­las­tung der Staats­an­walt­schaf­ten in Deutschland

Strafgesetzbuch mit Erläuterungen - 23. neubearbeitete Auflage - Buch - Gesetze - Bibliothek Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ange­sichts der stei­gen­den Zahl der ein­ge­stell­ten Straf­ver­fah­ren hat der Deut­sche Rich­ter­bund eine Über­las­tung der Staats­an­walt­schaf­ten in Deutsch­land beklagt.

„Die Zahl der Ein­stel­lun­gen ohne Auf­la­gen durch die Staats­an­walt­schaft ist zwi­schen 2008 und 2018 um rund 145.000 gestie­gen. Etwa jeden vier­ten Fall stel­len die Staats­an­walt­schaf­ten heu­te ohne Auf­la­gen nach Oppor­tu­ni­tät ein”, sag­te Rich­ter­bund-Bun­des­ge­schäfts­füh­rer Sven Rebehn der „Bild” (Frei­tags­aus­ga­be).

Die Arbeits­be­las­tung in der Straf­jus­tiz sei enorm hoch, so Rebehn. „Vor allem die Staats­an­walt­schaf­ten haben sich zum Nadel­öhr ent­wi­ckelt.” Der Rechts­staat muss durch einen Drei­klang aus mehr Per­so­nal, einer bes­se­ren tech­ni­schen Aus­stat­tung und einem ver­ein­fach­ten Pro­zess­recht wei­ter gestärkt werden.

Rebehn wei­ter: „Es ist gut, dass Bund und Län­der mit dem Pakt für den Rechts­staat gegen­steu­ern, der 2.000 zusätz­li­che Stel­len für Rich­ter und Staats­an­wäl­te ver­spricht.” Wich­tig sei auch, dass die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin jetzt eine Reform des Straf­pro­zes­ses vor­ge­legt hat, um Ver­fah­ren zu ver­ein­fa­chen und zu beschleunigen.

Laut Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes gab es im Jahr 2018 mit 4,9 Mil­lio­nen Ermitt­lungs­ver­fah­ren rund 81.000 mehr als im Vor­jahr. Aber rund die Hälf­te davon wur­den ein­ge­stellt.

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