Soli: Mehr als 2,5 Mil­lio­nen Steu­er­pflich­ti­ge sol­len wei­ter zahlen

Solidaritätszuschlag - Steuerbescheid - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf eine Berechnung des Solidaritätszuschlages, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Laut Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um sol­len auch in Zukunft mehr als 2,5 Mil­lio­nen Steu­er­pflich­ti­ge zumin­dest teil­wei­se Soli­da­ri­täts­zu­schlag zahlen.

Das geht aus der Ant­wort des Minis­te­ri­ums auf eine FDP-Anfra­ge her­vor, über wel­che die „Bild” (Frei­tags­aus­ga­be) berich­tet. Einen gro­ßen Teil der Soli-Ein­nah­men hole sich der Finanz­mi­nis­ter also „auch wei­ter­hin von Arbeit­neh­mern”, sag­te FDP-Finanz­ex­per­te Flo­ri­an Toncar.

„Es ist eine Legen­de, dass der Soli künf­tig nur noch von Rei­chen bezahlt wird”, füg­te er hin­zu. Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) hat­te zuletzt einen Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt, dem­zu­fol­ge 96,5 Pro­zent der Soli-Zah­ler den Zuschlag ab 2021 zumin­dest nicht mehr voll­stän­dig ent­rich­ten müs­sen. Seit 1991 hat der Bund durch den Soli bereits 324,6 Mil­li­ar­den Euro ein­ge­nom­men, hieß es nun vom Minis­te­ri­um – der größ­te Teil durch den Steu­er­zu­schlag auf die Lohnsteuer.

Aller­dings: Auch Unter­neh­men müs­sen über die Kör­per­schafts­steu­er Soli zah­len. Der­zeit füh­re dies zu Ein­nah­men in Höhe von 1,8 Mil­li­ar­den Euro im Jahr. Von mehr als 31 Mil­lio­nen Steu­er­pflich­ti­gen hät­ten zuletzt rund 7,3 Mil­lio­nen unter­halb der Soli-Frei­gren­ze gele­gen, den Zuschlag also nicht zah­len müs­sen. Das eine Pro­zent der Steu­er­zah­ler mit den höchs­ten Ein­kom­men zahlt laut „Bild” der­zeit rund 20,7 Pro­zent aller Soli-Ein­nah­men – zuletzt ins­ge­samt 2,82 Mil­li­ar­den Euro.

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