Sony: Sie­ben Pira­te­rie-Sei­ten hat Sony in den letz­ten Tagen verklagt

Sony

Der japa­ni­sche Soft­ware­ent­wick­ler Sony Inter­ac­ti­ve Enter­tain­ment hat sie­ben Anbie­ter von Spiel-Pira­te­rie-Sei­ten ver­klagt und wol­len, dass die IP-Adres­sen der Anbie­ter blo­ckiert werden.

Pira­te­rie-Sei­ten sind Web­sites, die uner­laubt urhe­ber­recht­lich geschütz­te Inhal­te, wie zum Bei­spiel Fil­me, Seri­en und Spie­le anbie­ten. Dabei ist es ist egal, ob sie die­se Inhal­te kos­ten­frei anbie­ten oder sogar verkaufen.

Der­zeit klagt nun Soft­ware­ent­wick­ler Sony Inter­ac­ti­ve Enter­tain­ment in Mos­kau gegen sie­ben rus­si­schen Anbie­tern von Spiel-Pira­te­rie-Sei­ten, weil sie uner­laubt Sony-Inhal­te aller­lei For­men ver­brei­ten. Da die­se Sei­ten, laut rus­si­schem Gesetz, für eine per­ma­nen­te IP-Sper­rung in Fra­ge kom­men, han­delt es sich ver­mut­lich um Wiederholungstäter.

Ros­kom­nad­zor, die rus­si­sche Auf­sichts­be­hör­de für Daten­schutz, Mas­sen­me­di­en und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on hat dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass der Schutz von Gam­ing-Inhal­ten immer ver­brei­te­ter sein soll. Auch der Spie­le-Ent­wick­ler Ubi­s­oft Enter­tain­ment soll schon gegen sol­chen Sei­ten vor­ge­gan­gen sei.

Unter einer IP-Sper­re ist hier zu ver­ste­hen, dass die Inter­net­pro­vi­der (des jewei­li­gen Lan­des) die IP-Adres­se sol­cher Sei­ten auf ihre Black­list packen, sodass die Kun­den des Inter­net­pro­vi­ders nicht mehr die Sei­te besu­chen kön­nen. Wie effek­tiv und/oder auch sinn­voll sol­che Maß­nah­men sind, kann dar­über gestrit­ten werden.