Der Bundesgerichtshof untersagt die Zusatzkosten der Sparkasse, die in der Vergangenheit von den Kunden eingefordert wurden. Betroffene Kunden können das Geld nun zurückverlangen.
Die Sparkasse Freiburg hatte diverse Zusatzkosten von den Kunden verlangt, die laut dem Bundesgerichtshof nicht in Ordnung waren. Zum Beispiel wurden 5 Euro dafür berechnet, wenn ein Brief dem Kunden zugestellt wurde, wenn beispielsweise eine Überweisung fehlschlug.
Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kosten nicht in Ordnung waren und betroffene Kunden die Möglichkeit haben, solche Kosten von ihrer Sparkasse zurückzuverlangen. Denn die Richter in Karlsruhe sahen darin eine Benachteiligung des Verbrauchers.
Dazu zählen nicht nur die hohen Gebühren für die postalische Benachrichtigung, sondern auch Änderungen bei einem Dauerauftrag. Denn beispielsweise sei ein Widerruf unentgeltlich zu leisten und darf mit keine Kosten verbunden werden.
Die Klage bezog sich auf mehrere Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse Freiburg und wurde von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB) angestoßen. Der Vorstandsmitglied, sowie Stiftung Warentest raten betroffene Kunden dazu auf, die Kosten nun zurückzufordern.