Steu­er­erklä­rung: Steu­er­zah­ler bekom­men mehr Zeit für Einreichung

Solidaritätszuschlag - Steuerbescheid - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf eine Berechnung des Solidaritätszuschlages, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Ampel-Koali­ti­on will Steu­er­erleich­te­run­gen aus­wei­ten, die im Zuge der Coro­na­kri­se ein­ge­führt wurden.

Dem­nach sol­len Coro­na-Boni für Beschäf­tig­te in der Pfle­ge, in Kran­ken­häu­sern und Pra­xen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steu­er­frei blei­ben. Zudem sol­len Steu­er­zah­ler mehr Zeit für die Abga­be ihrer Steu­er­erklä­rung erhal­ten. Dies geht aus Ände­rungs­an­trä­gen der Ampel-Frak­tio­nen aus SPD, Grü­nen und FDP für das vier­te Coro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz her­vor, das Mit­te Febru­ar erst­mals vor­ge­legt wur­de und am Don­ners­tag im Bun­des­tag beschlos­sen wer­den soll. Das „Han­dels­blatt” wird in sei­ner Don­ners­tag­aus­ga­be dar­über berichten.

Der Geset­zes­ent­wurf von Mit­te Febru­ar sah bereits eine Frist­ver­län­ge­rung vor. Für Steu­er­zah­ler, die Steu­er­be­ra­ter zu Hil­fe zie­hen, soll die Frist zur Abga­be der Steu­er­klä­rung 2020 und 2021 um sechs Mona­te ver­län­gert wer­den und für das Jahr 2022 um fünf Mona­te. Statt Ende Febru­ar 2023 muss die Steu­er­erklä­rung für das ver­gan­ge­ne Jahr also erst Ende August 2023 abge­ge­ben wer­den. Ab dem Jahr 2025 will man wie­der zur Nor­ma­li­tät zurückkehren.

Für Steu­er­zah­ler ohne Steu­er­be­ra­ter soll die Abga­be­frist eben­falls zusätz­lich ver­län­gert wer­den – und zwar um drei Mona­te für die Jah­re 2020 und 2021, zwei Mona­te für das Jahr 2022 und einen Monat für 2023. Damit müs­sen Steu­er­zah­ler ohne Steu­er­be­ra­ter ihre Erklä­rung für das ver­gan­ge­ne Jahr bis Ende Okto­ber abgeben.

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