Syri­en: Innen­mi­nis­te­ri­um erwägt mitt­ler­wei­le Abschiebungen

Flugzeug - Landebahn - Flughafen - Wiese - Baustelle - Kran - Häuser Foto: Sicht auf ein Flugzeug, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um sucht aktiv nach Mög­lich­kei­ten, aus­rei­se­pflich­ti­ge syri­sche Staats­bür­ger in ihr Hei­mat­land abzuschieben.

Das bestä­ti­ge das von Horst See­ho­fer geführ­te Minis­te­ri­um der Wochen­zei­tung „Die Zeit”. Nach dem Aus­lau­fen des Abschie­be­stopps durch die Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz wer­de der­zeit geprüft, „wie sich Straf­tä­ter und isla­mis­ti­sche Gefähr­der mit syri­schem Pass abschie­ben las­sen”, hieß es. „Auf die­se Wei­se wol­len die Beam­ten von einem gene­rel­len Abschie­be­stopp hin zu einer Über­prü­fung jedes Ein­zel­falls bei Straf­tä­tern und Gefährdern”.

Nach Recher­chen der „Zeit” sind die Über­le­gun­gen wei­ter gedie­hen als bis­her bekannt. Für jene Tei­le Syri­ens, in denen das Regime von Macht­ha­bers Baschar al-Assad oder Ter­ror­grup­pen die Kon­trol­le aus­üben, wer­den Abschie­bun­gen vor­erst aus­ge­schlos­sen. Erwo­gen wer­den nach Infor­ma­tio­nen der Wochen­zei­tung jedoch Abschie­bun­gen in die vor­wie­gend kur­disch domi­nier­ten Gebie­te im Nord­os­ten des Landes.

Auch die Anwen­dung einer spe­zi­el­len Rege­lung der Straf­pro­zess­ord­nung wird dis­ku­tiert. Sie erlaubt es, ver­ur­teil­ten Straf­tä­tern Tei­le ihrer Haft­stra­fe zu erlas­sen, wenn sie im Gegen­zug frei­wil­lig aus­rei­sen. Schon im Juni soll das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um sei­ne Über­le­gun­gen bei der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz prä­sen­tie­ren. Nach Däne­mark wäre Deutsch­land das zwei­te euro­päi­sche Land, wel­ches den bis­her gel­ten­den Kon­sens auf­kün­digt, dem­zu­fol­ge Abschie­bun­gen nach Syri­en nicht voll­zo­gen wer­den. Im Dezem­ber 2020 hat­te die Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz den Abschie­be­stopp für syri­sche Flücht­lin­ge aus­lau­fen las­sen. Theo­re­tisch sind Abschie­bung seit­dem mög­lich. Poli­tisch gab es dafür bis­lang kaum Rückhalt.

Laut „Zeit” soll ein ver­trau­li­cher Syri­en-Bericht des Aus­wär­ti­gen Amts aus dem Novem­ber 2020 den deut­schen Lan­des­be­hör­den als Ent­schei­dungs­hil­fe in Abschie­be­fra­gen die­nen. In allen Lan­des­tei­len Syri­ens sind dem­nach schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an der Tages­ord­nung, schreibt das Außen­mi­nis­te­ri­um. Laut der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on darf nie­mand in ein Land abge­scho­ben wer­den, in dem ihm auf­grund von Eth­nie, Geschlecht, Reli­gi­on oder poli­ti­scher Ori­en­tie­rung Gefahr droht.

Schät­zun­gen zufol­ge hal­ten sich meh­re­re Tau­send „voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­ti­ge” Syrer in Deutsch­land auf. Omid Nou­ri­pour, Bun­des­tags­mit­glied der Grü­nen und außen­po­li­ti­scher Spre­cher sei­ner Frak­ti­on, kri­ti­sier­te die Plä­ne des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums: „Seit drei Jah­ren wer­ben Assad und sei­ne rus­si­schen Unter­stüt­zer damit, dass das Land wie­der sicher sei, weil das Regime gewon­nen habe. Wenn die Innen­mi­nis­te­ri­en genau­so argu­men­tie­ren, waschen sie Assad und sei­ne Gräu­el­ta­ten rein”.

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