Täto­wie­rung: Haupt­kom­mis­sar zieht vors Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht - Bundesrepublik Deutschland - Karlsruhe Foto: Eingangsbereich des Bundesverfassungsgerichts (Karlsruhe), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ein Haupt­kom­mis­sar aus Bay­ern hat sich an das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gewandt, um die Erlaub­nis für eine Täto­wie­rung zu erhalten.

Das Gericht bestä­tig­te, ein ent­spre­chen­des Ver­fah­ren sei anhän­gig, berich­tet der „Spie­gel”. Der Klä­ger will sich „alo­ha” auf den Unter­arm ste­chen las­sen. Der Spruch erin­ne­re ihn an sei­ne Flit­ter­wo­chen auf Hawaii, sag­te der Beam­te dem Magazin.

Die Regeln dazu unter­schei­den sich in den Län­dern. In Bay­ern ist es Poli­zis­ten unter­sagt, sich an Stel­len täto­wie­ren zu las­sen, die man in der Som­mer­uni­form sehen wür­de. Ber­lin und Baden-Würt­tem­berg hin­ge­gen erlau­ben sol­che Tat­toos unter bestimm­ten Umstän­den. Aller­dings fehlt den in eini­gen Län­dern und im Bund gel­ten­den Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten oder Rund­erlas­sen eine aus­rei­chen­de gesetz­li­che Grundlage.

Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um hat daher einen ent­spre­chen­den Geset­zes­vor­schlag ver­fasst, das Kabi­nett hat bereits zuge­stimmt. Andre­as Roß­kopf, Bun­des­vor­sit­zen­der der Gewerk­schaft der Poli­zei für die Bun­des­po­li­zei, kri­ti­siert: Der Gesetz­ge­ber set­ze zwar einen Rah­men für Bund und Län­der, doch „was in die­sem Rah­men pas­siert, ist völ­lig unklar”.

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