Der Messengerdienst Telegram arbeitet nach wie vor nur selten mit deutschen Strafverfolgungsbehörden zusammen.
Von den 230 „herausgehobenen Fällen”, in denen das Bundeskriminalamt bis Anfang Januar Nutzerdaten angefragt hatte, erhielt es nach Informationen von WDR und „Süddeutsche Zeitung” (Freitagsausgabe) nur in etwas mehr als 60 Fällen überhaupt eine Antwort. Nur in 25 Fällen lieferte Telegram demnach auch Daten, um Nutzer identifizieren zu können. Dabei ging es nicht um Hass und Hetze, sondern um Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und islamistischen Terrorismus. Auf sogenannte Löschersuchen aber reagiert Telegram: So waren von 445 Inhalten, die das BKA bis Anfang Januar gemeldet hat, 419 kurz darauf gelöscht.
Vor etwa einem Jahr hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser gedroht, Telegram notfalls abschalten zu lassen, sollten die Betreiber weiterhin nicht mit deutschen Strafverfolgern zusammenarbeiten. Daraufhin hatte es Gespräche zwischen Vertretern des Innenministeriums und Telegram-Gründer Pawel Durow gegeben. Erst danach wurde Telegram vereinzelt tätig. Doch seit vergangenem Sommer, heißt es aus dem BKA, habe sich das Auskunftsverhalten von Telegram nicht wesentlich verbessert.