Test­pflicht: Arbeits­mi­nis­ter will sie in ganz Deutschland

Boson Biotech - Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test Card - In-Vitro-Diagnostikum - Corona-Schnelltest - Februar 2021 Foto: Corona-Schnelltest Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test Card (Corona-Schnelltest)

Huber­tus Heil will die Coro­na-Test­pflicht für Unter­neh­men über eine Ver­schär­fung der Arbeits­schutz­ver­ord­nung durchsetzen.

„Alle müs­sen jetzt ihren Bei­trag im Kampf gegen Coro­na leis­ten, auch die Arbeits­welt”, sag­te er der „Bild am Sonn­tag”. Um die zu schüt­zen, die nicht von zu Hau­se arbei­ten kön­nen, brau­che man flä­chen­de­ckend Tests in den Betrie­ben. Eine Unter­su­chung der Regie­rung hat erge­ben, dass der­zeit 60 Pro­zent der Fir­men ihre Mit­ar­bei­ter tes­ten. „40 Pro­zent der Beschäf­tig­ten bekom­men kei­ne Test­an­ge­bo­te vom Arbeit­ge­ber. Des­halb müs­sen wir die Wirt­schaft ver­pflich­ten, den Beschäf­tig­ten ein­fach und unbü­ro­kra­tisch Test­an­ge­bo­te zu machen”, ver­lang­te der Minis­ter. „Denn Tes­ten schützt die Beschäf­tig­ten und hält die Betrie­be offen”, so Heil. „Ich will, dass wir das am Diens­tag in der Bun­des­re­gie­rung beschließen”.

Die Plä­ne des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums sehen laut „Bild am Sonn­tag” vor, dass alle Mit­ar­bei­ter, die nicht im Home­of­fice sind, das Recht auf einen Coro­na-Test pro Woche bekom­men. Wer viel Kun­den­kon­takt hat oder mit Lebens­mit­teln arbei­tet, soll Anspruch auf zwei Tests pro Woche haben. Eine Beschei­ni­gungs­pflicht soll es nicht geben. Damit reicht es, wenn der Arbeit­ge­ber sei­nen Mit­ar­bei­tern Selbst­tests zur Ver­fü­gung stellt. Für Tests mit Zer­ti­fi­kat sol­len Koope­ra­tio­nen zwi­schen den Betrie­ben und Apo­the­ken, die Schnell­tests anbie­ten, mög­lich sein.

Bis­lang hat­te die Uni­on eine Test­pflicht für Betrie­be abge­lehnt, nun ver­han­delt die SPD eine sol­che Ein­füh­rung über den Arbeits­schutz im Paket mit der geplan­ten Ver­schär­fung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes. Über die Arbeits­schutz­ver­ord­nung soll im Kabi­nett am Diens­tag auch die Home­of­fice-Regel, die am 30. April aus­läuft, ver­län­gert wer­den. „Wo es mög­lich ist, muss im Home­of­fice gear­bei­tet wer­den”, sag­te Heil.