Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier Ende 2020 ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden.
Das Landgericht Trier ordnete am Dienstag zudem die Unterbringung des Amokfahrers in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Es folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Da beim Täter durch einen Gutachter eine Wahnstörung und eine paranoide Schizophrenie festgestellt wurde, hatte auch die Verteidigung für eine Unterbringung in einer Psychiatrie plädiert, sich aber gegen eine Haftstrafe ausgesprochen. Der Angeklagte selbst hatte über den gesamten Prozessverlauf zur Tat geschwiegen.
Der heute 52-Jährige hatte am 01. Dezember 2020 einen Geländewagen vorsätzlich durch die Trierer Fußgängerzone gesteuert. Fünf Menschen wurden bei der Amokfahrt getötet. 24 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Mehrere Monate nach der Amokfahrt erlag ein sechstes Opfer im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Unter den Toten waren ein neun Wochen altes Baby, dessen 45-jähriger Vater sowie drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren.