Trier: Amok­fah­rer zu lebens­lan­ger Haft verurteilt

Festnahme - Handschellen - Polizei Foto: Festnahme mit Handschellen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Pro­zess um die töd­li­che Amok­fahrt in Trier Ende 2020 ist der Ange­klag­te zu einer lebens­lan­gen Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt wurden.

Das Land­ge­richt Trier ord­ne­te am Diens­tag zudem die Unter­brin­gung des Amok­fah­rers in einer geschlos­se­nen psych­ia­tri­schen Kli­nik an und stell­te die beson­de­re Schwe­re der Schuld fest. Es folg­te damit den For­de­run­gen der Staats­an­walt­schaft. Da beim Täter durch einen Gut­ach­ter eine Wahn­stö­rung und eine para­no­ide Schi­zo­phre­nie fest­ge­stellt wur­de, hat­te auch die Ver­tei­di­gung für eine Unter­brin­gung in einer Psych­ia­trie plä­diert, sich aber gegen eine Haft­stra­fe aus­ge­spro­chen. Der Ange­klag­te selbst hat­te über den gesam­ten Pro­zess­ver­lauf zur Tat geschwiegen.

Der heu­te 52-Jäh­ri­ge hat­te am 01. Dezem­ber 2020 einen Gelän­de­wa­gen vor­sätz­lich durch die Trie­rer Fuß­gän­ger­zo­ne gesteu­ert. Fünf Men­schen wur­den bei der Amok­fahrt getö­tet. 24 wei­te­re Per­so­nen wur­den zum Teil schwer ver­letzt. Meh­re­re Mona­te nach der Amok­fahrt erlag ein sechs­tes Opfer im Kran­ken­haus sei­nen schwe­ren Ver­let­zun­gen. Unter den Toten waren ein neun Wochen altes Baby, des­sen 45-jäh­ri­ger Vater sowie drei Frau­en im Alter von 25, 52 und 73 Jahren.