Der Mikroblogging-Dienste Twitter klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen eine Neuerung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in Deutschland.
Das Unternehmen wehrt sich gegen die zum 1. Februar in Kraft tretende Verpflichtung, Daten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden, wie der „Spiegel” berichtet. „Wir sind darüber besorgt, dass das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht”, erklärte ein Sprecher. Die Klage von Twitter richtet sich laut „Spiegel”-Bericht gegen §3 a und b des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die beide eine neue Zentralstelle beim Bundeskriminalamt betreffen.
Das Bundesjustizministerium wollte mit dieser Zentralstelle dafür sorgen, dass mutmaßliche Straftäter auf Social-Media-Plattformen effizienter und schneller ermittelt werden. Ein Twitter-Sprecher kritisierte die „Verpflichtung zur proaktiven Weitergabe von Nutzerdaten”. Man sei besorgt, dass die neue Regelung „private Unternehmen in die Rolle von Staatsanwälten zwingt, indem sie Nutzer auch dann an die Strafverfolgungsbehörden melden, wenn kein illegales Verhalten vorliegt”.