Unter­neh­men müs­sen ab heu­te auch Online-Kün­di­gun­gen akzeptieren

Paragraphenzeichen - Gesetze

Im Inter­net lässt es sich sehr schnell und ein­fach Ver­trä­ge abschlie­ßen. Möch­te man die­sen aber mal kün­di­gen, wer­den unnö­ti­gen Hür­den auf­ge­baut. Ab heu­te wird so etwas aber nicht mehr toleriert.

Schließt man online ein Ver­trag ab und möch­te ihn irgend­wann spä­ter kün­di­gen, ist es lei­der nicht immer so ein­fach. Vie­le Unter­neh­men akzep­tie­ren kei­ne Online-Kün­di­gun­gen, son­dern aus­schließ­lich Brie­fe mit eigen­hän­di­ger Unter­schrift. Obwohl man den Ver­trag doch online abge­schlos­sen hat.

Sowas und sol­che ähn­li­che Hür­den sind ab heu­te tabu. Ver­trä­ge, die online abge­schlos­sen wur­den, müs­sen ab sofort auch online künd­bar sein. Das zählt nicht nur für neue Ver­trä­ge ab heu­te, son­dern auch für ver­gan­ge­ne Ver­trä­ge in der Vergangenheit.

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