Eine Gruppe von Händlern und Gastronomen will juristisch gegen die staatlich angeordnete Schließung ihrer Betriebe vorgehen.
„Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen, weil wir schlicht am Ende sind”, sagte Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport, dem „Handelsblatt”. Man sei jetzt an dem Punkt, wo man überlege, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, sagte von Preen. Ihr Ziel: Eine Rücknahme des Lockdowns für den Handel oder eine Entschädigung für die erlittenen Verluste.
Hauptkritikpunkt der Unternehmen ist die ungleiche Behandlung verschiedener Branchen im Gesetz, die nach ihrer Einschätzung sachlich nicht gerechtfertigt ist. So dürfen beispielsweise Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht. Kein Verständnis haben sie auch dafür, dass Lebensmittelgeschäfte öffnen dürfen, selbst wenn 40 Prozent ihres Sortiments aus Non-Food-Artikeln wie Bekleidung oder Haushaltswaren bestehen.