Unter­neh­men: Ver­fas­sungs­kla­ge gegen die Bundesnotbremse

Supermarkt - Einkaufsgang - Kühlregal - Milchprodukte Foto: Blick von oben auf gefüllte Kühlschränke mit Lebensmittel im Supermarkt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Eine Grup­pe von Händ­lern und Gas­tro­no­men will juris­tisch gegen die staat­lich ange­ord­ne­te Schlie­ßung ihrer Betrie­be vorgehen.

„Die Regie­rung zwingt uns, wei­te­re juris­ti­sche Schrit­te zu unter­neh­men, weil wir schlicht am Ende sind”, sag­te Alex­an­der von Preen, Vor­stands­chef des Sport­han­dels­ver­bunds Inter­sport, dem „Han­dels­blatt”. Man sei jetzt an dem Punkt, wo man über­le­ge, die gesetz­li­chen Rege­lun­gen vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt prü­fen zu las­sen, sag­te von Preen. Ihr Ziel: Eine Rück­nah­me des Lock­downs für den Han­del oder eine Ent­schä­di­gung für die erlit­te­nen Verluste.

Haupt­kri­tik­punkt der Unter­neh­men ist die unglei­che Behand­lung ver­schie­de­ner Bran­chen im Gesetz, die nach ihrer Ein­schät­zung sach­lich nicht gerecht­fer­tigt ist. So dür­fen bei­spiels­wei­se Buch­lä­den oder Gar­ten­märk­te bei höhe­ren Inzi­den­zen wei­ter öff­nen, Sport­ge­schäf­te oder Fahr­rad­händ­ler dage­gen nicht. Kein Ver­ständ­nis haben sie auch dafür, dass Lebens­mit­tel­ge­schäf­te öff­nen dür­fen, selbst wenn 40 Pro­zent ihres Sor­ti­ments aus Non-Food-Arti­keln wie Beklei­dung oder Haus­halts­wa­ren bestehen.