Ver­di: Arbeit­ge­bern im Öffent­li­chen Dienst mit Streik gedroht

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - GEW - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Demonstration - Menschen Foto: Demonstration der GEW mit ver.di, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Vor dem Beginn der Tarif­ver­hand­lun­gen im Öffent­li­chen Dienst erwägt Ver­di Streiks, soll­ten die Arbeit­ge­ber nicht auf die For­de­run­gen eingehen.

„Ob wir zur Durch­set­zung die Unter­stüt­zung der Beschäf­tig­ten durch Streiks brau­chen, wird sich zei­gen”, sag­te er den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe Medi­en­grup­pe (Frei­tag­aus­ga­ben). „Die Län­der soll­ten eigent­lich wis­sen, dass wir mobi­li­sie­rungs­fä­hig sind”. Die Gewerk­schaf­ten Ver­di und DBB Beam­ten­bund und Tarif­uni­on for­dern fünf Pro­zent mehr Lohn und einen Min­dest­be­trag von 150 Euro. Wer­ne­ke ver­wies auf stei­gen­de Prei­se für Lebens­mit­tel und Kraft­stof­fe, die sich auf mitt­le­re und unte­re Ein­kom­mens­grup­pen stark aus­wir­ken wür­den. „Stei­gen­de Prei­se dür­fen nicht zu Las­ten der Beschäf­tig­ten gehen”, mahn­te der Vor­sit­zen­der der Ver­ein­ten Dienstleistungsgewerkschaft.

Es lie­ge in der Hand der Arbeit­ge­ber, ob eine Hän­ge­par­tie zu erwar­ten sei: „Lei­der ist es eine schlech­te Sit­te gewor­den, erst in der drit­ten Ver­hand­lungs­run­de ein Ange­bot zu unter­brei­ten”. Schar­fe Kri­tik äußer­te Ver­di am Tarif­ein­heits­ge­setz, das er als „Schwach­sinns­ge­setz” bezeich­ne­te. Das Gesetz habe die Kon­flik­te unter den Gewerk­schaf­ten ver­schärft, anstatt sie zu lösen, wie das Bei­spiel der Tarif­ver­hand­lun­gen bei der Deut­schen Bahn gezeigt hät­te. „Ohne das TEG wäre die Aus­ein­an­der­set­zung sicher nicht in die­ser Här­te geführt wor­den”, sag­te Werneke.

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