Ver­wal­tungs­ge­richt: Tau­sen­de nega­ti­ve Asy­l­ent­schei­de abgelehnt

Deutschland dein Konzentrationslager brennt - Plakat - Protest - Flüchtlingslager - Moria Foto: Protestplakat nach Brand in Flüchtlingslager Moria, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Immer mehr Flücht­lin­ge, die gegen die Ableh­nung ihres Asyl­an­trags kla­gen, haben vor Gericht Erfolg.

Das geht aus der Ant­wort des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums auf eine Anfra­ge der Links­frak­ti­on zur Asyl­sta­tis­tik her­vor, über die die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung” (Frei­tag­aus­ga­be) berich­tet. Im ers­ten Halb­jahr 2021 ende­ten dem­nach 35,1 Pro­zent aller Kla­gen vor den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten, die inhalt­lich ent­schie­den wur­den, zuguns­ten der Flücht­lin­ge. Das ist deut­lich mehr als im Vor­jahr, als die Quo­te bei 31 Pro­zent lag. In die­sen Fäl­len erhiel­ten Klä­ger einen Schutz­sta­tus zuge­spro­chen, der ihnen zuvor vom Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge zu Unrecht ver­wehrt wor­den war.

Von 29.025 über­prüf­ten BAMF-Beschei­den erklär­ten die Gerich­te im ers­ten Halb­jahr 10.176 für rechts­wid­rig. Ein Grund für den Anstieg sind ins­be­son­de­re die Ent­schei­dun­gen zu Flücht­lin­gen aus Afgha­ni­stan, denn hier war die Feh­ler­quo­te des BAMF beson­ders hoch. In ent­spre­chen­den Gerichts­ur­tei­len erhiel­ten 75 Pro­zent der kla­gen­den Afgha­nen recht – deut­lich mehr als im Jahr 2020 mit 60 Pro­zent. Grund dafür ist nach Ansicht der Links­frak­ti­on, dass die Gerich­te die Sicher­heits­la­ge in Afgha­ni­stan weit­aus kri­ti­scher ein­schät­zen als das BAMF, das afgha­ni­sche Flücht­lin­ge unter Ver­weis auf angeb­lich „siche­re Gebie­te” in Afgha­ni­stan häu­fig ableh­ne. Eben­falls hoch waren die Feh­ler­quo­ten bei Klä­gern aus Soma­lia (44,9 Pro­zent) und dem Iran (38,4 Prozent).

Die Links­frak­ti­on beklagt einen „unzu­läs­si­gen poli­ti­schen Druck” auf das BAMF. Die Flücht­lings­exper­tin der Lin­ken, Ulla Jelp­ke, die die Anfra­ge gestellt hat­te, sag­te: „Der Ver­weis auf angeb­lich siche­re Gebie­te in Afgha­ni­stan ent­sprach poli­ti­schen Vor­ga­ben, aber nicht den rea­len Gege­ben­hei­ten vor Ort”. Dies gel­te ins­be­son­de­re nach der Macht­über­nah­me durch die Tali­ban. Das BAMF sol­le des­halb alle beklag­ten Afgha­ni­stan-Beschei­de von sich aus noch ein­mal über­prü­fen und den gebo­te­nen Schutz gewäh­ren – auch, um die Gerich­te zu entlasten.

Jelp­ke sieht in die­ser Fra­ge auch ein The­men­feld für die neue Regie­rung: „Auch im BAMF brau­chen wir drin­gend einen fri­schen Wind und die Über­prü­fung ein­ge­fah­re­ner Ableh­nungs­mus­ter.” Nach den Anga­ben des Innen­mi­nis­te­ri­ums ist die durch­schnitt­li­che Ver­fah­rens­dau­er bei den Gerich­ten wei­ter ange­stie­gen und lag im ers­ten Halb­jahr bei nun­mehr 26,2 Mona­ten. Im ver­gan­ge­nen Jahr waren es noch 24,3 Mona­te gewesen.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.